Er gilt als der größte Korruptionsfall des Landes: Die Immobilienmagnatin Truong My Lan soll mit Komplizen umgerechnet 11,6 Mrd. Euro unterschlagen haben. Staatlichen Medienberichten zufolge sei ein Berufungsantrag der Managerin zurückgewiesen worden.
In Vietnam hat ein Gericht das Todesurteil gegen die Immobilienmagnatin Truong My Lan wegen ihrer Rolle in einem Milliarden-Betrugsfall bestätigt. Staatlichen Medienberichten zufolge wies das Oberste Volksgericht in Ho-Chi-Minh-Stadt am Dienstag einen Berufungsantrag der Managerin im größten Korruptionsfall des Landes zurück.
Wenn es ihr gelinge, aus der Haft heraus drei Viertel der unterschlagenen Summe von mehr als elf Mrd. Euro zurückzuzahlen, könnte die Todesstrafe aber noch in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt werden, meldete die Online-Zeitung VnExpress. Von Lans Anwälten war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Mit Komplizen 11,6 Mrd. Euro von einer Bank abgezweigt
Lan war als Vorstandsvorsitzende des Immobilienentwicklers Van Thinh Phat Holdings Group der Unterschlagung, Bestechung und Verletzung von Bankvorschriften für schuldig befunden worden. In dem Berufungsprozess plädierten ihre Anwälte auf mildernde Umstände, weil die 68-Jährige Reue gezeigt und einen Teil des Geldes zurückgezahlt habe. Die Ermittler hielten dem entgegen, das dies nicht ausreiche. Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, dass Lans Vergehen große Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Finanzmärkte und die Wirtschaft gehabt habe.
Lan und ihre Komplizen sollen den Ermittlern zufolge mehr als 304 Billionen Dong (rund 12 Mrd. Euro) von der Saigon Joint Stock Commercial Bank (SCB) abgezweigt haben, die sie de facto über Dutzende von Vollmachtgebern kontrollierte. Von Anfang 2018 bis Oktober 2022, als der Staat die SCB nach einem Ansturm auf ihre Einlagen rettete, habe sich Lan große Summen angeeignet, indem sie unrechtmäßige Kredite an Briefkastenfirmen vermittelte. Für Dutzende weitere Angeklagte in dem Fall gab es Strafen zwischen drei Jahren auf Bewährung und lebenslanger Haft.