Am Freitag soll bekannt gegeben werden, gegen wen sich der Verdacht konkret richtet – der Abschlussbericht der Polizei ist fertig, aber noch nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Wer muss sich verantworten? Die Freunde, der Projektbetreiber, die Eltern des Mädchens?
NÖ. Nach dem Tod der 15-jährigen Caroline aus Wien-Penzing in einer ehemaligen Zementfabrik in Kaltenleutgeben (Bezirk Mödling) laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Vorerst gegen unbekannte Täter, bestätigte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Donnerstag gegenüber oe24 – wobei er einschränkte, dass derzeit “kein Anfangsverdacht gegen eine konkrete Person besteht. Das kann sich aber schon am Freitag ändern, wenn der Abschlussbericht, der laut Landespolizeidirektion Niederösterreich fertig ist, publik gemacht wird.
Die 15-Jährige war am Donnerstagabend vergangener Woche beim Abstieg vom Dach des Objekts bei der Suche nach Aufnahmen für ein TikTok-Video tödlich verunglückt. Caro war durch ein zwei bis vier Meter großes Loch im Boden der sechsten Etage gefallen und blieb im ersten Stockwerk liegen. Der Teenager und drei weitere Personen, eine 18-Jährige und ein 21- sowie ein 15-Jähriger – allesamt aus Wien – hatten Angaben des Ältesten zufolge ein Sperrgitter zu dem Areal geöffnet. Dann seien sie über eine Leiter aus einem Nebenobjekt in das Hauptgebäude gelangt.
Hat Clique Leiter mit vor Ort gebracht?
Das Objekt in Kaltenleutgeben gilt als sogenannter Lost Place und dürfte immer wieder von Jugendlichen aufgesucht worden sein, wie man auch anhand der angesprayten Räume und Wände unschwer erkennen kann. Der Polizei zufolge war die ehemalige Zementfabrik mit Bauzäunen abgesperrt, auch ein Betretungsverbot war ausgeschildert. Der Zugang selbst war mit Schalungsplatten abgeriegelt. Ob die Leiter vorhanden war oder mitgebracht wurde, ist einer der Punkte, die es zu klären galt. Im ersteren Fall müsste sich der Eigentümer (eine Immo-Schmiede, die das Industriedenkmal umbauen und mit Arbeiten und Wohnungen beleben möchte) zumindest mitverantworten.
Auch ob die Aufsichtspflicht durch die Eltern der 15-Jährigen verletzt wurde, steht im Raum. Am wahrscheinlichsten allerdings wird sich jene Person verantworten müssen, die den letztlich tödlichen Ausflug geplant und organisiert hat.
Es gilt die Unschuldsvermutung.