Die Tennis-Weltranglisten-Zweite Iga Swiatek hat am Montag nach ihrem glatten 6:0,6:1-Sieg über die Deutsche Eva Lys gleich doppelt aufatmen können.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gab bekannt, dass sie im Dopingfall der Polin keine Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) einlegen wird. Swiatek hatte im Herbst eine einmonatige Sperre der International Tennis Integrity Agency (ITIA) verbüßt, nachdem bei ihr das Mittel Trimetazidin nachgewiesen worden war.
Die 23-Jährige begründete das mit einem verunreinigten Arzneimittel. Die Ermittler werteten es als nicht schwerwiegenden Fall, daher nur die kurze Auszeit. Swiatek hatte argumentiert, dass sie das Medikament gegen Jetlag und Schlafprobleme eingenommen hat.
“Die WADA hat eine vollständige Prüfung der Akte im Zusammenhang mit der ITIA-Entscheidung durchgeführt, die sie am 29. November erhalten hat”, teilte die WADA in einer Erklärung mit. “Die wissenschaftlichen Experten der WADA haben bestätigt, dass das vom Athleten dargelegte und von der ITIA akzeptierte Szenario des kontaminierten Melatonins plausibel ist und dass es keine wissenschaftlichen Gründe gibt, es vor dem CAS anzufechten.”
Sinner muss bis April warten
Der ebenfalls auf dem WADA-Prüfstand stehende Weltranglisten-Erste Jannik Sinner muss sich allerdings noch länger gedulden, ehe er Gewissheit hat, wie es mit ihm weitergeht. Der Italiener steht nach einem positiven Test auf das Anabolikum Clostebol immer noch unter Beobachtung. Auch er war von der ITIA von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen worden, in seinem Fall legte aber die WADA Berufung beim CAS ein. Die Anhörung beginnt am 16. April.
Sinner war im März des Vorjahres zweimal positiv auf Clostebol getestet worden. Die ITIA sprach ihn frei, da ihm laut der Untersuchungskommission kein vorsätzliches Verschulden nachgewiesen werden konnte. Der Weltranglistenerste sagte, die Substanz sei bei einer Massage über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt. Publik wurde alles erst im August. Die WADA hatte vor der Berufung eine Sperre von ein bis zwei Jahren eingefordert.