Stimmen im Kopf sollen dem Zuwanderer befohlen haben, zuzustechen. Vor Gericht hatte er das Gefühl, „dass das falsch war“ – Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Bgld. Passiert ist der Angriff mit einem Stanleymesser, der beinahe tödlich geendet wäre, vergangenen Oktober auf einer Baustelle in Neusiedl am See:
Den 35-Jährigen, der bei dem Vorfall eine zwölf Zentimeter lange Schnittwunde am Hals erlitt, hatte der Syrer erst am selben Tag kennengelernt. Als der andere telefonierte, habe der Angeklagte – der am Mittwoch in Eisenstadt vor Gericht stand – den Mann unvermittelt attackiert und ihm in den Hals geschnitten. Bei der Polizei gab er dann an, er habe sich verfolgt gefühlt und gedacht, dass der Kollege mit „seinen Verfolgern“ ´´unter einer Decke stecke. Er verfehlte die Halsschlagader des Opfers nur knapp.
Vor Gericht gab der 25-Jährige an, Stimmen gehört zu haben, die ihm gesagt hätten, er solle zustechen. „Ich war nicht bei mir“, betonte er.
Das Urteil: Der Syrer wurde in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, da er zum Tatzeitpunkt laut Gutachten wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig war. Die Entscheidung ist rechtskräftig.


