Stimmen im Kopf sollen dem Zuwanderer befohlen haben, zuzustechen. Vor Gericht hatte er das Gefühl, „dass das falsch war“ –  Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Bgld. Passiert ist der Angriff mit einem Stanleymesser, der beinahe tödlich geendet wäre, vergangenen Oktober auf einer Baustelle in Neusiedl am See:

Den 35-Jährigen, der bei dem Vorfall eine zwölf Zentimeter lange Schnittwunde am Hals erlitt, hatte der Syrer erst am selben Tag kennengelernt.  Als der andere telefonierte, habe der Angeklagte – der am Mittwoch in Eisenstadt vor Gericht stand – den Mann unvermittelt attackiert und ihm in den Hals geschnitten. Bei der Polizei gab er dann an, er habe sich verfolgt gefühlt und gedacht, dass der Kollege mit „seinen Verfolgern“ ´´unter einer Decke stecke. Er verfehlte die Halsschlagader des Opfers nur knapp.

Vor Gericht gab der 25-Jährige an, Stimmen gehört zu haben, die ihm gesagt hätten, er solle zustechen. „Ich war nicht bei mir“, betonte er.

Das Urteil: Der Syrer wurde in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, da er zum Tatzeitpunkt laut Gutachten wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig war. Die Entscheidung ist rechtskräftig. 

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