Ein Arbeitnehmer erhielt mit Hilfe der AK statt einer Nachforderung Tausende Euro Steuern zurück.
Ein Kärntner Vater von zwei Kindern erhielt eine überraschende Steuernachforderung von 7.300 Euro für die Jahre 2021 und 2022. Da er den elektronisch zugestellten Bescheid übersehen hatte, leitete das Finanzamt eine Gehaltspfändung ein. In seiner Not wandte sich der Facharbeiter an die Steuerexperten der Arbeiterkammer (AK) Kärnten.
AK legte Beschwerde ein
Die AK konnte zunächst die drohende Gehaltspfändung abwenden. Anschließend legte sie Beschwerde gegen den Steuerbescheid ein und machte dabei wichtige steuerliche Begünstigungen geltend, die zuvor nicht berücksichtigt worden waren. Dazu gehörten der Familienbonus Plus, das Pendlerpauschale, der Pendlereuro sowie verschiedene Werbungskosten.
Durch diese Korrekturen der Arbeitnehmerveranlagung wandelte sich die hohe Nachforderung in eine Rückerstattung von 4.500 Euro.
AK-Präsident Goach betonte, wie wichtig es sei, beim Steuerausgleich alle relevanten Abschreibungen zu berücksichtigen. Er rief Arbeitnehmer dazu auf, sich bei Unsicherheiten an das Steuerteam der AK zu wenden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Steuerhotline der Arbeiterkammer Kärnten: 050 477-3002
Alle wichtigen Informationen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie auch auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer.