Die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz (KFA) steht nicht nur in der Kritik, sondern auch stark in der Kreide. Die Zukunft von über 10.000 Bediensteten ist derzeit noch ungewiss. 

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Grazer Stadtrechnungshofes kommt zu dem alarmierenden Schluss, dass die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz (KFA) ein ernsthaftes Risiko für die Stadt Graz und ihre Versicherten darstelle. Im Bericht wird davor gewarnt, dass der Fortbestand der Krankenkasse sowohl den Steuerzahlern als auch den Versicherten teuer zu stehen kommen könnte. Die KFA, zuständig für rund 10.000 Bedienstete und Pensionisten, sieht sich seit der Corona-Pandemie einem enormen finanziellen Druck ausgesetzt. Besonders besorgniserregend ist ist der Umstand, dass kaum eine der Empfehlungen aus einem vorangegangenen Bericht aus dem Jahr 2005 umgesetzt wurde. 

Die Prüfer, angeführt von Stadtrechnungshof-Leiter Hans-Georg Windhaber, heben gleich mehrere gravierende Mängel hervor: Das Verwaltungssystem sei überaltert, die wirtschaftliche Lage prekär und die IT-Infrastruktur gar “hoffnungslos veraltet”. Zudem sei die Organisation unstrukturiert, weiters wurden Leistungen an unberechtigte Personen ausgezahlt. Rechnungen hätte man ohne ausreichende Dokumentation genehmigt  und das Kontrollumfeld habe generell erhebliche Mängel aufgewiesen. Vor allem aber kritisiert der Bericht, dass in den letzten Jahrzehnten kaum Management und Führung erkennbar waren und dass die bestehenden Probleme seit zwanzig Jahren dieselben seien. 

In Reaktion auf die herbe Kritik soll das Büro von Bürgermeisterin Elke Kahr angekündigt haben, dass KFA-Leiter Klaus Frölich bald in Pension gehen wird. Die interimistische Leitung übernimmt Anita Tscherne. Die Stadt prüft nun zwei Optionen für die Zukunft der KFA: eine Überführung der Versicherten zur BVAEB oder eine vollständige Zerschlagung und Neugestaltung der Versicherung. Laut Kahr wird schon bald eine eigene Studie in Auftrag gegeben, um alle notwendigen Maßnahmen zu bewerten. Die Stadt betonte dabei, dass die neuen Ansätze finanziell tragbar sein müssen und die Versicherten keine Nachteile erfahren dürfen.

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