Das Land Niederösterreich will die Befugnisse von städtischen Ordnungsdiensten ausweiten. Künftig sollen diese etwa Identitäten feststellen und sogar Strafen verteilen dürfen.
Geplant ist nach einer Initiative der Stadt Wiener Neustadt eine Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes. Damit sollen Ordnungsdienste künftig Kontrollen durchführen, die Identität von Personen feststellen und strafen dürfen. “Alles, was zu mehr Sicherheit in unseren Städten beiträgt, ist begrüßenswert”, betonte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP).
“Unsere Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn gesetzliche und gesellschaftliche Regeln respektiert und befolgt werden. Wenn sich Passantinnen und Passanten abends in der Innenstadt unwohl fühlen, weil sie Angst haben, von Gruppen junger Männer angepöbelt zu werden, dann müssen wir alles tun, um gegen diese Gruppen vorzugehen und unserer Bevölkerung wieder ein Gefühl der Sicherheit zurückzugeben”, teilte Mikl-Leitner mit. Sie halte es für sinnvoll, Ordnungsdienste mit mehr Kompetenzen auszustatten: “Was spricht dagegen, dass sie solche Personengruppen kontrollieren, ihre Identität feststellen und auch strafen?” Deshalb habe sie ÖVP-Klubobmann Jochen Danninger beauftragt, eine rechtliche Lösung zu erarbeiten, informierte die Landeshauptfrau anlässlich eines Lokalaugenscheins mit Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) im Zentrum von Wiener Neustadt.
Ordnungsdienste stoßen “an gesetzliche Grenzen”
In Wiener Neustadt gibt es seit einigen Jahren einen Ordnungsdienst, der sich aus der Parkraumbewirtschaftung entwickelt hat. Die Mitarbeiter “achten auf Sauberkeit, Stichwort ‘Hundstrümmerl’, kontrollieren die Geschwindigkeit von Radfahrern bzw. Scootern oder sind im Rahmen von Veranstaltungen als Sicherungspersonal im Einsatz”, erläuterte Schneeberger. “Es zeigt sich jedoch, dass sie bei Kontrollen an gesetzliche Grenzen stoßen, da sie nicht einmal Ausweise verlangen, geschweige denn Strafen aussprechen dürfen. Im Sinne einer Erhöhung der Sicherheit speziell in der Innenstadt plädiere ich hier ganz klar für eine Änderung der Befugnisse, wie es sie zum Beispiel auch in der Steiermark gibt”, sagte der Stadtchef.
Im Fall einer Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes könnte der Ordnungsdienst in Wiener Neustadt auf neue Beine gestellt werden. “Wir denken an eine Professionalisierung der Ausbildung, verstärkte Schwerpunktaktionen mit der Polizei, den Einsatz digitaler Technologien und als Leuchtturmprojekt an einen fixen Standort mitten im Stadtzentrum als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger”, teilte Schneeberger mit.