Die Tageszeitung “Der Standard” ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Berichterstattung über drei FPÖ-Politiker, denen die Teilnahme an einem Begräbnis vorgeworfen worden war, bei dem ein SS-Lied gesungen worden sei, nach dem Mediengesetz verurteilt worden. Nach Ansicht des Richters wurde mit mehreren Artikeln der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen.

Die FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Martin Graf sowie der freiheitliche Klubdirektor Norbert Nemeth hatten sich gegen die mediale Berichterstattung zur Wehr gesetzt, die ihr Rechtsvertreter Christoph Völk im Grauen Haus als “infam und rufmörderisch” bezeichnete. Für den “Standard”-Anwalt Michael Pilz wurde hingegen “ein wahrer Sachverhalt berichtet”. Er meldete gegen das Urteil volle Berufung an. Völk gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Exit mobile version