Sony, der Hersteller der beliebten Playstation-Konsole, musste eine juristische Niederlage hinnehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil entschieden, dass sogenannte Cheat-Software für Videospiele keine Verletzung des Urheberrechts darstellt.  

Sony hatte gegen einen Hersteller von Schummel-Software geklagt und argumentiert, dass diese Programme ihre Rechte an den betroffenen Spielen verletzten. Doch der EuGH sieht das anders.

Playstation-Hersteller Sony verliert vor Gericht

Sony vertreibt die weltweit bekannte Spielkonsole „Playstation“ und exklusive Spiele dafür. Ein anderer Software-Hersteller bietet sogenannte Cheat-Software für einige dieser Spiele an. Dabei handelt es sich um Programme, die es Spielern ermöglichen, innerhalb der Spiele zu schummeln, indem sie bestimmte Spielmechanismen manipulieren. Die Cheat-Software greift auf Daten zu, die die Spiele im Arbeitsspeicher der Konsole (Playstation) ablegen, um zum Beispiel Vorteile wie unendliche Spielzeit oder erhöhte Geschwindigkeit zu nutzen. Sony wertete diese Programme als Eingriff in das eigene Urheberrecht und versuchte, den Vertrieb dieser Software gerichtlich zu unterbinden.

EuGH: Kein Verstoß gegen das Urheberrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam jedoch zu einem anderen Schluss. Er urteilte, dass Cheat-Software keine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Die Begründung des Gerichts lautet, dass diese Programme nicht direkt in den Quellcode oder den sogenannten Objektcode der Sony-Spiele eingreifen. Stattdessen verändern sie nur temporäre Daten, die während des Spiels im Arbeitsspeicher angelegt werden. Diese Daten sind nur während des Spielverlaufs aktiv und werden danach gelöscht. Laut Europäischem Recht wird zwar die kreative Schöpfung eines Originalspiels geschützt, jedoch nicht die Art und Weise, wie das Spiel während der Nutzung funktioniert. Wichtig sei, dass die Cheat-Software das Spielprogramm nicht vervielfältige. Da dies im vorliegenden Fall nicht der Fall war, wurde der Klage von Sony nicht stattgegeben.

Autorennspiel im Fokus

Der konkrete Fall betraf ein Rennspiel, das ursprünglich für die inzwischen eingestellte „PlayStation Portable“ entwickelt wurde. Mit der umstrittenen Cheat-Software, die von einem Drittanbieter vertrieben wird, konnten Nutzer in diesem Spiel unter anderem eine Turbo-Funktion für das virtuelle Auto länger aktivieren, als es normalerweise möglich war. Diese Art der Manipulation sorgte dafür, dass Spieler einen unfairen Vorteil gegenüber anderen hatten, was Sony als einen schwerwiegenden Eingriff in die Spielerfahrung ansah. Sony wollte deshalb gerichtlich erwirken, dass der Vertrieb der Cheat-Software verboten wird. Der Fall wurde bis vor den Bundesgerichtshof in Deutschland getragen. Dieser wandte sich jedoch an den Europäischen Gerichtshof, um zu klären, ob das europäische Urheberrecht durch die Nutzung solcher Software verletzt wird.

Bundesgerichtshof muss EuGH-Urteil umsetzen

Mit dem Urteil aus Luxemburg (EuGH-Sitz) wird der Fall nun zurück an den Bundesgerichtshof in Deutschland verwiesen, der sich an die Vorgaben des EuGH halten muss. Sony dürfte damit aller Wahrscheinlichkeit nach mit seiner Klage scheitern. Die Cheat-Software wird voraussichtlich weiterhin verfügbar bleiben, sofern sie sich an die rechtlichen Vorgaben hält, insbesondere in Bezug auf den Schutz des Spielprogramms selbst. Für Sony bedeutet dieses Urteil eine herbe Enttäuschung, da Cheat-Software seit Jahren ein Problem für die Integrität ihrer Spiele darstellt. Es bleibt abzuwarten, ob der Konzern andere rechtliche Schritte einleitet oder ob der Kampf gegen solche Programme auf anderem Wege fortgesetzt wird.

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