Nach dem Abschiebe-Bescheid gegen Klima-Shakira Anja Windl fordern tausende Unterstützer: „Sie soll bleiben!“

Der Staat fährt gegen die deutsche Aktivistin und Klima-Shakira Anja Windl (28) jetzt härtere Geschütze auf. Nach dutzenden Festnahmen, Nächten im Polizei-Anhaltezentrum und zuletzt einer längeren Haftstrafe, weil sie Geldstrafen nicht beglich, soll Windl abgeschoben werden.

Abschiebung

Das Bundesamt für Fremdenwesen (BFA) erteilte der Klimakleberin ein Aufenthaltsverbot für Österreich. Die Behörde verfügte, Windl solle innerhalb eines Monats das österreichische Staatsgebiet verlassen. Weigert sie sich, wird sie abgeschoben.

Das ist das Ergebnis eines mehr als 25 Monate langen fremdenrechtlichen Verfahrens gegen die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl  – ein zweijähriges Aufenthaltsverbot in Österreich. Eine oe24-Anfrage beim Ministerium ist noch unbeantwortet.

Protestwelle und Petition: „Anja bleibt!“

Windl sei in Österreich noch nie strafrechtlich verurteilt worden, die Voraussetzung für ein solches Verbot sei aufgrund ihrer langen Aufenthaltsdauer in Österreich jedoch eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“, sagt ihr Rechtsanwalt Ralf Niederhammer. Der Advokat will gegen den Bescheid vorgehen.

Schon 1.597 Unterstützer von Anja Windl haben die Petition „Protest schützen: Anja bleibt!“ unterschrieben. Sie richten sich an das Bundesverwaltungsgericht und kommentieren unter anderem: 

„Abschiebung ist eine übertriebene Strafe für gewaltlosen Protest. Das Klima kennt keine Grenzen, ebenso wenig wie der Klimaprotest.“

 „[Ich unterstütze Windl,…] weil friedlicher Protest kein Abschiebegrund sein darf!“

 „Wie traurig, dass man vor solchen Personen mehr Angst hat in der Politik als vor dem Klimawandel.“ 

In der Petition heißt es: Wenn so hart gegen friedlich protestierende Personen vorgegangen wird, ist das eine Gefahr für die gesamte Bevölkerung. 

Außerdem steht in der Petition für die deutsche Aktivistin: „Gegen den Bescheid vom BFA wird Anja Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Anja hat ihren Lebensmittelpunkt in Österreich, ihr Zuhause, ihre Freund*innen. Anja ist eine Bereicherung für die Demokratie und darf nicht abgeschoben werden. Wir fordern, dass Protest geschützt wird und Anja bleibt!“  

Vorwürfe

Das BFA wirft Windl unter anderem eine „führende Rolle“ für das Anwerben neuer Mitglieder vor und ihr wird ein „Schwerpunkt“ im „Bereich der Öffentlichkeitsarbeit“ attestiert. Sie sei zudem mehrmals wegen des Verdachts strafbarer Handlungen „polizeilich in Erscheinung getreten“. Ihre „querulatorische Neigung“ sei dabei jedoch kein Ausdruck von Aktivismus, sondern auf „weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“ ausgerichtet, wie es in dem Schreiben heißt.

Vom BFA hieß es zuletzt, es handle sich immer um „eine administrativrechtliche Maßnahme zum Schutz vor Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“. 

Windl: „Werde Land nicht freiwillig verlassen“

Windl selbst sprach gegenüber Medien von „einem Versuch, gegen friedlichen Protest vorzugehen“. Es werde ein „beunruhigender Umgang mit Aktivismus normalisiert“. Sie habe seit sieben Jahren ihren „Lebensmittelpunkt in Österreich“, sagte Windl. „Ich werde das Land nicht freiwillig verlassen.“ 

Strafverfahren weiter im Gang

Windl lebt seit Herbst 2017 in Klagenfurt. Die bayrische Studentin gilt als eines der Gesichter des im August 2024 aufgelösten österreichischen Ablegers der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“. Zusammen mit der Gruppe hatte sie in den vergangenen Jahren unter anderem mit Verkehrsblockaden auf Straßen oder Autobahnen gegen die Klimapolitik der Bundesregierung protestiert.

Die Frage zur strafrechtlichen Relevanz der Proteste ist noch ungeklärt. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der schweren Sachbeschädigung gegen die Studentin und weitere ehemalige Mitglieder der „Letzten Generation“ sind seit November 2023 anhängig.

Anwalt legt Beschwerde ein

Niederhammer kündigte Beschwerde gegen die Ausweisung und das Aufenthaltsverbot beim Bundesverwaltungsgericht an. Damit werde auch die rechtlich vorgesehene vierwöchige Frist zum Verlassen des Landes aufgeschoben. Windls Anwalt kritisiert: „Man wirft ihr aber vielfach die Aktivitäten der ‚Letzten Generation‘ und ihre Social-Media-Auftritte vor.“

„Inwiefern davon eine derartige Gefährdung ausgehen soll, die ein Aufenthaltsverbot rechtfertigt, ist mir nicht klar“, sagte der Rechtsanwalt. „Das BFA beschuldigt sie sogar, die politischen Verhältnisse in Österreich verändern zu wollen. In Anbetracht, dass sie sich für die Einhaltung der Forderungen des Klimarates einsetzt, ist das einigermaßen kurios.“

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