Morgen werden alle Regierungsmitglieder der neuen Ampel-Koalition angelobt. Einige müssen allerdings trotzdem noch ein zweites Mal zu Van der Bellen in die Hofburg. 

Die Angelobung einer Bundesregierung bringt auch wieder einige Details und Kuriositäten der Verfassung hervor. Morgen ab 11 Uhr werden die neuen Ministerinnen und Minister sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre angelobt. Letztere gehören verfassungsrechtlich gesehen der Bundesregierung gar nicht an, sondern werden bestimmten Ministerin beigegeben. 

Ebenso für etwas Verwunderung könnten die Ressort-Zuständigkeiten sorgen. So wird Peter Hanke (SPÖ) etwa als Minister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie angelobt. Vorgesehen ist er allerdings als Infrastrukturminister. Die Umwelt-Agenden hingegen sollen wieder ins Landwirtschaftsministerium zu Norbert Totschnig (ÖVP) wandern. Letzteres Ressort wird übrigens noch ohne Umwelt-Zuständigkeit angeführt. 

Bundesministeriengesetz muss noch geändert werden

Hintergrund ist, dass das entsprechende Bundesministeriengesetz (BMG) noch nicht geändert wurde. So werden Claudia Plakolm (ÖVP) und Eva Maria Holzleitner (SPÖ) etwa als “Ministerin ohne Portefeuille” angelobt. Nach der entsprechenden Änderung des BMG ist Plakolm allerdings als Familienministerin vorgesehen. Holzleitner als Frauen- und Wissenschaftsministerin. Der entsprechende Hochschulbereich soll vom künftig pink geführten Bildungsministerium abgespalten werden. 

Jene Bundesministerinnen und Minister, bei denen sich der Aufgabenbereich noch ändert, müssen dann nochmals zu Bundespräsident Alexander Van der Bellen, um angelobt zu werden. Ein Termin hierfür steht allerdings noch nicht, wie es aus der Hofburg heißt.

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