An 69 Standorten in Österreich steht die staatlich anerkannte Schuldenberatung kostenlos mit Rat zur Verfügung. Der Bedarf ist so hoch wie schon lange nicht mehr. 

Der Schuldenreport gibt jährlich einen Überblick über die Situation der Schuldenberatungen und ihrer Klientel. Die Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, die ASB Schuldnerberatungen GmbH (asb), präsentierte ihn mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Montagvormittag.

2023 gab es um 17 % mehr Erstkontakte als im Jahr davor – das ist der Höchstwert seit zwölf Jahren. Ratsuchende sind durchschnittlich mit rund 55.000 Euro verschuldet. Eine Erhebung zeigt, dass sich Schulden etwa alle acht Jahre verdreifachen, wenn keine Rückzahlung erfolgt. Zinsen, Zinseszinsen, Anwalts- und Inkassokosten sowie Gebühren sorgen für diese Explosion der offenen Schuldbeträge.

Überschuldungsgründe

  • 32 % der Klient*innen gaben „Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung“ als Überschuldungsgrund an.
  • 21 % nannten „Umgang mit Geld / mangelnde Finanzbildung“.
  • Weitere 18 % hatte eine ehemalige Selbstständigkeit in die Überschuldung geführt.

„Alarmierend bei den aktuellen Daten ist, dass bereits jede achte Person hohe Lebenshaltungskosten und Wohnungskosten als Überschuldungsgrund nennt“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation asb. „Gerade Lebenshaltungskosten und Wohnungskosten sind stark vor dem Hintergrund der Teuerungen zu sehen. Dieser Wert ist zweieinhalb-mal so hoch als im Jahr davor“, so Mitterlehner.

Mehr als ein Drittel hat Einkommen unter 1.110 Euro

Mehr als ein Drittel der Klient*innen der Schuldenberatungen hatte ein Einkommen unter dem Existenzminimum (Grundbetrag 2023: 1.110 Euro). Vergleicht man den Betrag des Existenzminimums mit den jährlich von der asb erhobenen Referenzbudgets, wird klar, dass Menschen mit Schulden sehr häufig in Armut und in existentiellem Mangel leben müssen. Der aktuelle Wert liegt derzeit bei monatlich 1.730 Euro für eine alleinstehende Person. Die Referenzbudgets zeigen, welcher Betrag für ein gutes, angemessenes Leben inklusive eines Minimums an sozialer und kultureller Teilhabe notwendig ist.

Vorschläge der Schuldenberatung

  • Der Explosion von Schuldbeträgen bei Nichtzahlung muss Einhalt geboten werden. Es braucht eine Obergrenze – Schulden sollen sich durch Zinsen und Kosten maximal verdoppeln dürfen.
  • Das AMS-Geld solle auf 70% steigen.
  • Das Existenzminimum müsse auf die Höhe der Referenzbudgets angehoben werden, um Menschen mit Schulden ein menschenwürdiges Leben und ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Teilhabe zu ermöglichen.

Minister Rauch für strukturelle Reformen

„Die Krisen der vergangenen Jahre haben Menschen, die zuvor schon Schulden hatten, besonders hart getroffen. Vor allem die Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Mieten und Energie haben die Situation vieler Menschen verschärft“, weiß Sozialminister Johannes Rauch. Der Bundesregierung habe deshalb rasche Maßnahmen gesetzt und damit vielen Menschen ihr Auskommen gesichert.

„Die Bundesregierung hat insgesamt über 40 Milliarden Euro in die Hand genommen, um den Menschen in Österreich rasch zu helfen. Das Paket gegen Kinderarmut bringt allen armutsgefährdeten Familien 60 Euro pro Kind und Monat. Der Wohnschirm hilft in akuten Notsituationen. Auch die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen und das deutliche Plus für Mindestpensionist*innen waren wichtige Unterstützungsmaßnahmen.“ Die im Vorjahr diskutierte Senkung des Arbeitslosengeldes habe er verhindert, betont der Sozialminister.

Kindergrundsicherung  

In den kommenden Jahren seien strukturelle Reformen nötig, die Armut in Österreich verhindern. Rauch plädiert für eine Kindergrundsicherung und eine Mindestsicherung anstelle der bestehenden Sozialhilfe. Auch eine Anhebung des Existenzminimums befürwortet der Sozialminister.

Aufgrund des erhöhten Andrangs bei den Schuldenberatungen hat das Sozialministerium zwischen 2021 und 2024 fast 1,4 Millionen Euro an Sonderförderungen zur Verfügung gestellt. Diese Unterstützung erfolgt zusätzlich zur regulären Förderung, die bis Ende 2025 gesichert ist.

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