Mindestens vier Raser mussten ihr Auto bereits abgeben.

Seit 1. März kann die Polizei bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug von Rasern beschlagnahmen. In Wien musste jetzt der erste Verkehrsteilnehmer “mit Bleifuß” seinen Pkw abgeben, berichtete die Landespolizeidirektion am Dienstag. Der Mann soll bereits am Wochenende zu nächtlicher Stunde am Hernalser Gürtel im Bezirk Josefstadt mit bis zu 114 km/h unterwegs gewesen sein. 

Weitere Fälle in den Bundesländern

Auch in zwei weiteren Bundesländern sind nach APA-Informationen bereits vorläufige Beschlagnahmungen durchgeführt worden – zweimal in Tirol und ein weiteres Mal in Kärnten. Da die österreichweiten Daten erst zusammengeführt und überprüft werden müssen, könne aber aktuell keine definitive Anzahl genannt werden, hieß es dazu auf APA-Anfrage aus dem Innenministerium. Denn behördlich zuständig für den Vollzug sind die Bundesländer, die Polizei agiert in deren Auftrag.

“Das BMI hat in dieser Frage keine behördliche Zuständigkeit, es können lediglich im Rahmen der bundesweiten Dienstdokumentation der Exekutivorgane Rohdaten über deren Amtshandlungen abgefragt werden, das betrifft auch die vorläufigen Beschlagnahmungen von Kfz”, erläuterte dazu ein BMI-Sprecher. Und da das Gesetz erst so kurz in Kraft ist, “können allfällig vorliegende Rohdaten aus dieser Datenbank noch nicht valide sein”, hieß es unter Verweis auf diverse Eintragungszeiträume und den “Clearingprozess”. Es ist also kompliziert. Nicht vor Mitte März werde daher eine erste, vorläufige Zahl der von der Polizei vorläufig sichergestellten Kfz ausgewertet werden können. Und dann ist noch die zuständige Behörde am Zug, die womöglich in manchen Fällen anders entscheidet als das vor Ort einschreitende Exekutivorgan. 

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