Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagter wurde auch in forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen.

Wegen versuchter Vergewaltigung ist am Montag ein 28-jähriger Mann am Wiener Straflandesgericht zu sechs Jahren Haft bei gleichzeitiger Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung rechtskräftig verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte eine obdachlose Frau massiv sexuell und körperlich attackierte, wodurch diese schwere Verletzungen erlitt. “Mir tut das alles so leid”, beteuerte der Angeklagte bei dem Prozess.

Was am 28. August 2024 vor einer Obdachlosenunterkunft in Wien passierte, beschrieb der Sachverständige Peter Hofmann als “fulminanten Ausdruck schwerster Aggressionen”. Der Beschuldigte versuchte demnach immer wieder, sexuelle Handlungen an der Frau vorzunehmen und attackierte sie, als sie dem Drängen nicht nachgab, mit Tritten und Faustschlägen ins Gesicht. Später würgte er sie auch noch. Die körperlich extrem eingeschränkte Frau erlitt dadurch unter anderem einen verschobenen Nasenbeinbruch, durch den sie kaum noch erkennbar war. Der Angeklagte legte zwar ein reumütiges Geständnis ab, gleichzeitig beteuerte er aber, sich an die Tat “nicht erinnern zu können”.

Tatsächlich waren die Lebensumstände des Angeklagten schwierig: Obwohl er mit 14 Jahren seine an Schizophrenie erkrankte Mutter nach einem Suizid tot zuhause gefunden hatte, konnte er ein unauffälliges Leben führen und auch die Schule mit Matura abschließen. Anfang 20 folgten aber die ersten psychischen Probleme mitsamt einer Alkoholsucht, die er trotz zweier Entzüge nicht in den Griff bekam.

Schizophrenie diagnostiziert

Mit 24 Jahren wurde auch bei ihm eine Schizophrenie diagnostiziert. Die verschriebenen Medikamente nahm der Österreicher aber aufgrund seines Alkoholkonsums nur zeitweise. “Ich war aber niemals gewalttätig”, beteuerte der Angeklagte.

Am 28. Februar will der Mann vor der Tat um 20.30 Uhr im Laufe des Tages zwei Flaschen Wodka konsumiert haben. Tatsächlich wurde bei ihm auch nach seiner Festnahme eine Alkoholisierung von etwa drei Promille festgestellt. Für Hofmann war der Mann aber trotz dieses hohen Wertes und seiner nachgewiesenen psychischen Erkrankung zurechnungsfähig. “Sie wussten, was Sie taten”, sagte er in Richtung des Angeklagten.

Schöffen folgten Empfehlung des Sachverständigen

Der Sachverständige plädierte dafür, den Beschuldigten aufgrund seiner hohen Gefährlichkeit in eine forensisch-therapeutische Einrichtung einzuweisen. Dieser Empfehlung folgte der Schöffensenat (Vorsitz: Richter Philipp Krasa) auch. Sie verurteilten den Angeklagten bei einem Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren zu sechs Jahren unbedingter Haftstrafe samt Unterbringung. Dass das Urteil vergleichsweise milde ausfiel, begründete Krasa damit, dass gegen den Angeklagten – trotz der Brutalität der Tat – nur Milderungsgründe vorlagen.

Angesichts seines noch jungen Alters könnte der Mann durch die Therapien zudem vielleicht doch noch ein normales Leben führen. Dies sah auch die Staatsanwaltschaft so und verzichtete wie der Angeklagte auf weitere Rechtsmittel, wodurch das Urteil rechtskräftig ist.

Der 1984 geborenen Frau, die aufgrund ihrer schweren Erkrankungen im Rollstuhl vor Gericht erschienen war, wurde zudem ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zugesprochen. Ein tragisches Detail: Die Obdachlose war am Montag bereits zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit als Opfer einer brutalen Tat zu einer Verhandlung gekommen. Vor rund einem Jahr wurde ihr damaliger Lebensgefährte wegen versuchten Mordes an ihr verurteilt.

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