Ab 1. Oktober können nach Österreich geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer eine “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” beantragen.

Der entsprechende Beschluss fiel bereits im Juni im Nationalrat. Die Karte stellt einen befristeten, verlängerbaren Aufenthaltstitel dar. Berechtigte müssen in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate vollversichert gearbeitet haben.

“Ukraine-Vertriebene und ihre Arbeitgeber*innen haben damit eine längerfristige Perspektive, unabhängig vom Vertriebenen-Status”, stellte Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) fest. Der Vertriebenen-Status, der bis März 2025 verlängert wurde, bleibt aber auch für jene, die die “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” beantragen, aufrecht. Die Karte kann zweimal für ein Jahr und danach für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt werden, nach fünf Jahren ist der Umstieg auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis “Daueraufenthalt – EU” möglich, teilte die Stadt Wien mit.

Anträge können ab 1. Oktober gestellt werden

Informieren will sie mit Websites zu Voraussetzungen und Fristen, aber auch Social-Media-Postings auf Ukrainisch. Für die Vorab-Information zu den Voraussetzungen gibt es einen eigenen Online-Assistenten, der neben Deutsch und Ukrainisch auch auf Englisch und Russisch verfügbar ist. Seit 2. September war eine Online-Terminbuchung möglich, Anträge können ab 1. Oktober gestellt werden.

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