Österreich steuert bei der Nationalratswahl auf einen Wahlkartenrekord zu – das heißt. Mehr als eine Million Wählerinnen und Wähler dürften ihr Kreuzerl bereits gemacht haben.

Wer seine Stimme für die Nationalratswahl am kommenden Sonntag per Briefwahl oder abseits des eigenen Wahllokals abgeben möchte, muss sich mit dem Organisieren einer Wahlkarte sputen. Die Frist, um diese schriftlich zu beantragen, endet am Mittwoch, dem 25. September. Holt man sie persönlich ab, dann hat man dafür noch bis Freitag (27.9.) 12 Uhr Zeit.

Neuer Rekord ist sicher


Die Zahl der Wahlkarten wird zwar erst am Freitag bekanntgegeben – es zeichnet sich aber ab, dass die Rekordzahl von 1,07 Millionen Wahlkarten des Jahres geknackt wird. “Nach den bisherigen Informationen und Meldungen aus nachgeordneten Behörden ist aber jedenfalls eine die Zahl von 2019 übersteigende Menge zu erwarten”, heißt es aus der Wahlabteilung im Innenministerium.

Wer wählt mit Karte?

Doch welche Wähler gehen lieber nicht ins Wahllokal und machen ihr Kreuzerl daheim? Bei Hochrechnungen zeigt sich regelmäßig, dass eher junge, gut gebildete Städter oder Bewohner der Speckgürtel zur Wahlkarte greifen, die Rechtsparteien ziehen hier den Kürzeren. Kein Wunder, dass die FPÖ seit Jahren gegen die Briefwahl wettert und diese abschaffen will.

Und so funktioniert es


Schriftlich beantragt werden können Wahlkarten per Brief, mittels Karte vom Wahl-Folder, per Fax, E-Mail oder mit ID Austria in der App “Digitales Amt” bzw. online. Die Frist dafür endet jedoch am Mittwoch, 25.9., um 23.59 Uhr. Danach ist es nur noch persönlich möglich bei jener Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht. Wenn man die Wahlkarte selbst oder ein Bevollmächtigter am Gemeindeamt (Magistratischen Bezirksamt) abholt, dann endet die Frist nämlich am Freitag (27. September) um 12 Uhr.

Ausgestattet mit einer Wahlkarte, hat man verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme abzugeben. Neu ist, dass man gleich bei der persönlichen Abholung der Wahlkarte bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat wählen und sie wieder abgeben kann – quasi ein “Vorwahltag”. Beschlossen wurde diese Neuerung mit der Wahlrechtsreform 2023.

Zudem kann man sie vor dem 29. September per Post aus dem In- oder Ausland schicken oder direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (lassen), am Wahlsonntag dann österreichweit in einem “fremden” Wahllokal abgeben (lassen), oder – wenn man bettlägerig ist – vor einer “fliegenden Wahlbehörde” wählen. In jedem Fall muss man aber dafür sorgen, dass die Wahlkarte bis 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt ist.

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