Rauchen, Autofahren, Photovoltaik, Sportwetten – das alles wird teurer. Sportwetten sogar um 150 %. Schon ab 1. April ist Zahltag.

Eine Gesetzesvorlage, die oe24 vorliegt, hat es in sich. Sie zeigt, wo die Ampel-Regierung das Geld für das massive Sparprogramm hernimmt (rund 6 Milliarden Euro sollen heuer eingespart werden). Einen großen Teil sollen die Bürger ab 1. April blechen.

Die wichtigsten Belastungen für Bürger

  • Elektrofahrzeuge: Ab 1. April 2025 werden Elektrofahrzeuge mit einer motorbezogenen Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer belastet.
  • Photovoltaikmodule: Ab 1. April 2025 entfällt der Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule (außer für Verträge vor dem 7. März 2025).
  • Wettgebühren: Ab 1. April 2025 steigen die Gebühren für Wetten von 2% auf 5%. Das ist ein Anstieg um 150% in nur drei Wochen.
  • Tabaksteuer: Ab 1. April 2025 steigen die Steuern auf Zigaretten und Tabak zum Erhitzen.
  • Strompreise: Ab 1. April 2025 wird der Energiekrisenbeitrag-Strom erhöht, und ein neuer Transformationsbeitrag wird eingeführt, was zu höheren Stromkosten führen könnte. 

Das Spar-Hammer-Gesetz zielt darauf ab, die Staatsfinanzen zu konsolidieren und die Energiewende zu finanzieren, führt jedoch zu höheren Belastungen für die Bürger in verschiedenen Bereichen. 

Die Teuerungen im Detail

Eine Analyse der Gesetzesvorlage durch oe24 zeigt die Details des Spar-Hammers. Im Parlament beschlossen ist er noch nicht – doch das soll laut den Plänen in den nächsten drei Wochen geschehen. Denn schon ab 1. April sind die Teuerungen geplant.

1. Einkommensteuer

Änderung: Der Spitzensteuersatz von 55% wird bis 2029 verlängert.

Gültig ab: 2025

2. Umsatzsteuer (Photovoltaikmodule)

Änderung: Der Nullsteuersatz (0%) für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen entfällt.

Ausnahme: Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, behalten den Nullsteuersatz.

Gültig ab: 1. April 2025

3. Gebührengesetz (Wettgebühren)

Änderung: Die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetten steigt von 2% auf 5% der Wetteinsätze. Das ist ein Anstieg um 150% (!) in nur drei Wochen.

Gültig ab: 1. April 2025 

Widerstand.  In der Branche regt sich Widerstand
, weil massive Einsparungen beim Sport-Sponsoring, auch im Breitensport, die Folge der schlagartigen Erhöhung wären. Im Regierungsprogramm vorgesehen ist eigentlich ein stufenweiser Anstieg auf 5%, die erst am 1. Jänner 2026 erreicht werden sollten, für den Sommer war zunächst eine Erhöhung auf 3,5% geplant. 

4. Versicherungssteuer (motorbezogene Versicherungssteuer)

Änderung: Elektrofahrzeuge, die bisher von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit waren, werden ab 2025 besteuert. Die Steuer wird basierend auf der Motorleistung und dem Eigengewicht des Fahrzeugs berechnet.

Elektrofahrzeuge: Die Steuer beträgt 0,65 € pro kW (abzüglich 3 kW) und mindestens 1,95 €.

Hybridfahrzeuge: Die Steuer wird angepasst, um eine Gleichstellung mit Elektrofahrzeugen zu erreichen.

Gültig ab: 1. April 2025

5. Kraftfahrzeugsteuer

Änderung: Elektrofahrzeuge, die bisher von der Kraftfahrzeugsteuer befreit waren, werden ab 2025 besteuert. Die Steuer wird ähnlich wie die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet.

Elektrofahrzeuge: Die Steuer beträgt 0,65 € pro kW (abzüglich 3 kW) und mindestens 1,95 €.

Gültig ab: 1. April 2025

6. Tabaksteuer

Änderung: Die Tabaksteuer für Zigaretten und Tabak zum Erhitzen wird erhöht.

Zigaretten: Der Mindeststeuersatz steigt auf 175 € pro 1.000 Stück.

Tabak zum Erhitzen: Die Steuer wird angehoben, um sie der Steuerbelastung von Zigaretten anzunähern.

Gültig ab: 1. April 2025

7. Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S)

Änderung: Der Energiekrisenbeitrag-Strom wird bis 2029 verlängert und auf 95% der Überschusserlöse erhöht. Zusätzlich wird ein Elektrizitätswirtschaftstransformationsbeitrag (EWTB) eingeführt, der auf die Stromerzeugung erhoben wird.

EWTB: 3 € pro MWh für Strom aus erneuerbaren Quellen, 4 € pro MWh für sonstigen Strom.

Gültig ab: 1. April 2025

8. Stabilitätsabgabe (Bankensteuer)

Änderung: Die Stabilitätsabgabe für Banken wird erhöht, und es wird eine Sonderzahlung für die Jahre 2025 und 2026 eingeführt.

Stabilitätsabgabe: Der Steuersatz steigt auf 0,033% bzw. 0,04% (je nach Bemessungsgrundlage).

Sonderzahlung: 0,059% bzw. 0,068% (je nach Bemessungsgrundlage).

Gültig ab: 1. Januar 2025 

Sparhammer soll am Freitag beschlossen werden

Der Sparhammer steht im Ministerratsvortrag, der am Donnerstag zum Budget-Ausschuss kommt und am Freitag im Parlament beschlossen werden soll!

Exit mobile version