Zu viel Ausnahmegenehmigungen für gefährliche Pflanzengifte, keine Daten über Einsatz und Gefährlichkeit – sowie Unvereinbarkeiten im Agrarministerium. Der Rechnungshof deckt unglaubliche Missstände beim Einsatz hochgiftiger Pflanzengifte auf.

Der Rechnungshof hat den Pestizid-Einsatz durch die österreichische Landwirtschaft und die Überprüfung durch das zuständige ÖVP-Ministerium geprüft – die Ergebnisse sind erschreckend:

 

  • Keine Daten: Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden laut RH von den Landwirtinnen und Landwirten individuell geführt “und nicht zum Monitoring des Pestizideinsatzes herangezogen”. Das Landwirtschaftsministerium und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) veröffentlichten zwar jährlich Daten zu den in Verkehr gebrachten Pestiziden. Allerdings waren die tatsächlich eingesetzten Mengen an Wirkstoffen und Pestiziden daraus nicht ablesbar. Direktimporte von Giften etwa sind in den Statistiken nicht vorhanden.

Verflechtungen: In Österreich “fehlt die die Unabhängigkeit der Zulassungs- und der Bewertungsstelle” für Pestizide, schreibt der  Rechnungshof. Alle zuständigen Stellen seien dem ÖVP- bzw. vom Bauernbund geführten Ministerium untergeordnet: “Der Rechnungshof sieht aufgrund dieser Verflechtungen zwischen dem BAES und der AGES keine klare Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement im österreichischen Zulassungssystem von Pflanzenschutzmitteln.”

Zu viele Notfallzulassungen: Die Folge: Österreich genehmigt den Einsatz besonders gefährlicher Gifte im Zuge einer Notfallzulassung öfter als andere EU-Länder: “Speziell im untersuchten Zeitraum, 2017 bis 2021, gab es einen starken Anstieg von Notfallzulassungen. Die Prüferinnen und Prüfer beurteilen die Entwicklung der Notfallzulassungen kritisch, weil dadurch strengere Standard-Zulassungsverfahren umgangen werden konnten.” Konkret waren es 49, 21 erhielten jedes Jahr im Überprüfungszeitraum eine Zulassung.

Kontrollen nicht einheitlich: Die Kontrollen des Gifteinsatzes sind zudem uneinheitlich. Als Beispiel gilt das SPÖ-regierte Burgenland, wo es nicht einmal schriftliche Anweisungen über die Kontrolltätigkeit gibt.

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