Der für Tierschutz und Konsumentenschutz zuständige Minister Johannes Rauch (Grüne) plädiert dafür, die Übergangsfrist zur Umsetzung des Verbots von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung bereits 2030 enden zu lassen.
Rauch legte dazu am Sonntag einen drei Punkte umfassenden Plan vor. Der Verfassungsgerichtshof hatte Anfang Jänner die ursprünglich verankerte Übergangsfrist zur Umsetzung des Verbots bis 2040 als zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt gekippt.
Dem Gesetzgeber wurde bis Juni 2025 Zeit gegeben, die Regelung zu reparieren. Rauchs Plan sieht nun vor, dass unstrukturierte Vollspaltenbuchten ab 2030 verboten sein sollen. Damit Betriebe rasch umstellen, sollen Förderungen erhöht werden. Parallel müsse die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie eingeführt werden, damit Konsumentinnen und Konsumenten bewusst österreichisches Fleisch wählen können, hieß es aus dem Ministerium.
Rauch drängte den Koalitionspartner ÖVP auf eine rasche Einigung: “Bäuerinnen und Bauern brauchen Planungssicherheit. Für ein rasches Ende der unstrukturierten Vollspaltenbuchten müssen wir die Förderungen erhöhen und den künftigen Standard bei der Haltung definieren.”
Der Drei-Punkte-Plan des Ministers sieht vor:
1. Ende der unstrukturierten Vollspaltenbuchten bis 2030: Ziel sei es, Tierleid so rasch wie irgendwie möglich zu beenden. Ein sofortiges Verbot Juni 2025 sei unmöglich umzusetzen und würde gravierende Nachteile oder gar das Aus für Schweinebäuerinnen und -bauern bedeuten, so das Ministerium. Eine Übergangsfrist bis 2030 erfülle die vom VfGH geforderte Verkürzung und sei in Kombination mit Förderungen auch für die Betriebe “bewältigbar”. Rauch will zudem bessere Haltungsbedingungen: Sie sollen für die Schweine mehr Platz, strukturierte Bereiche mit Stroh und Auslauf ins Freie umfassen.
2. Massive Erhöhung der Umstiegsförderungen für Bäuerinnen und Bauern: Dies ermögliche den Betrieben einen raschen Umstieg auf eine Schweinehaltung mit höheren Standards und gewährleiste Planungssicherheit, was den Bestand österreichischer Betriebe sichere.
3. Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie: Ziel sei es, die österreichischen Bäuerinnen und Bauern sowie die Konsumentinnen und Konsumenten vor qualitativ minderwertigem Import-Fleisch zu schützen. Dieser Punkt ist seit längerem – auch innerhalb der ÖVP – heftig umstritten.