Im Prozess gegen das Ärzte- und Pflegeteam von Diego Maradona wegen fahrlässiger Tötung gibt es jetzt eine schockierende Wendung! Ein früherer Leibwächter der argentinischen Fußball-Legende, Julio Coria, wurde wegen Meineids festgenommen.
Die Richter in San Isidro sahen es am Dienstag als erwiesen an, dass Coria vor Gericht gelogen hat, und gaben damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Der Ex-Bodyguard verließ den Gerichtssaal in Handschellen, wie ein Reporter der AFP beobachtete.
In Argentinien drohen bei Meineid bis zu zehn Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte Corias Aussage mehrmals unterbrochen, da er sich offenbar in Widersprüche verstrickt hatte. Sie warf ihm „Widersprüche und Auslassungen“ vor und beantragte schließlich seine Festnahme. Coria war zum Zeitpunkt von Maradonas Tod in dessen Wohnung anwesend und behauptete, er habe versucht, den Fußballstar mit Mund-zu-Mund-Beatmung wiederzubeleben, bis die Ärzte eintrafen und Maradona für tot erklärten.
Vor Gericht gelogen
Doch bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass Coria nicht mit Maradonas Leibarzt Leopoldo Luque, einem der Angeklagten, gesprochen hatte – obwohl sie vor und nach Maradonas Tod mehrere Textnachrichten ausgetauscht hatten.
Der Prozess gegen Maradonas Ärzte- und Pflegeteam wegen fahrlässiger Tötung begann am 11. März – mehr als vier Jahre nach dem Tod der Fußball-Ikone. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, „solide“ Beweise vorzulegen, die zeigen, dass von den sieben Angeklagten niemand „getan hat, was er tun sollte“.
Maradonas letzte Lebenstage seien dadurch zu einem „Horror-Stück“ geworden. Die Fußballlegende starb am 25. November 2020 im Alter von 60 Jahren an einem Herzanfall und einem Lungenödem, nachdem er sich nach einer Hirn-OP nicht mehr im Krankenhaus, sondern in einer angemieteten Wohnung in einer schicken Gegend nördlich von Buenos Aires hatte pflegen lassen.
Den dortigen Ärzten und Pflegern wird vorgeworfen, ihn mangelhaft betreut und damit seinen Tod in Kauf genommen zu haben. Bei einer Verurteilung drohen ihnen acht bis 25 Jahre Haft.