Der Mordprozess um ein mutmaßlich vom Vater getötetes Baby ist Donnerstagabend mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Geschworenen verneinten die Frage nach dem Mord und dem Mordversuch. Dem 30-Jährigen war vorgeworfen worden, seinem drei Monate alten Sohn mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz schwerste Kopfverletzungen zugefügt zu haben. Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten starb der Bub “eindeutig” an den Folgen eines Schütteltraumas.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Zur Frage des Mordversuchs gab es eine einstimmige Verneinung, bei der Frage zum Mord stimmten die Laienrichter 2:6 mit Nein. Der Angeklagte brach nach der Urteilsverkündung in Tränen aus und dankte den Geschworenen und seiner Anwältin Astrid Wagner. “Danke, Gott schütze Sie”, sagte er. Auch seine Familie brach in Jubel aus. Es seien zu viele Zweifel offen gelassen gewesen, sagte die Verteidigerin zur APA. Der Mann wurde kurz nach dem Urteil aus der Haft entlassen.
Am zweiten Verhandlungstag kamen die Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp und der Neuropathologe Herbert Budka zu Wort. Sie erläuterten, dass das Kind gewaltsam getötet wurde und der Hirntod durch Blutung unter der harten Hirnhaut, einer ausgeprägten wässrigen Hirnschwellung und sauerstoffmangelbedingte Hirnschädigung mit einer Hirnstammeinklemmung verursacht wurde. Dafür muss ein Neugeborenes “fünf bis zehn Sekunden lang, rund zehn bis dreißig Mal geschüttelt werden”, so Klupp.
Einzige Frage, die Unsicherheiten aufwarf
Die einzige Frage, die Unsicherheiten aufwarf, war, wann genau dem Kind die Verletzungen zugefügt wurden. Klupp meinte, dass das Schütteltrauma unmittelbar vor dem ersten Auftreten der Symptome geschehen sein muss. Neuropathologe Budka wollte sich nicht darauf festlegen. “Das traue ich mich nicht zu sagen”, erklärte der Mediziner. Er begrenzte es auf den Verlauf des Vorfallstages, aber zu welcher Uhrzeit sei unklar.
Der Mann bestritt in beiden Verhandlungstagen vehement vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Christina Salzborn), mit den Verletzungen und dem Tod seines Sohnes etwas zu tun zu haben. “Ein Schütteln ist nie passiert. Weder absichtlich noch unabsichtlich”, beteuerte der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag. Der Beschuldigte vermutet, dass es bei der notärztlichen Behandlung des drei Monate alten Buben in einem Spital zu Behandlungsfehlern gekommen sein könnte. Die Ärzte hätten zwei Mal eine Drainage gemacht, ohne dass er dem zugestimmt hätte, betonte der 30-Jährige. Laut dem Gerichtsmediziner, der auch den Krankenakt des Kindes vorliegen hatte, seien allerdings seiner Einschätzung nach keine Behandlungsfehler passiert.
Mutter hatte mit ihrem Sohn das Spital aufgesucht
Die Mutter des Buben hatte am 3. Februar gegen 23.00 Uhr mit ihrem Sohn ein Krankenhaus aufgesucht, wo unverzüglich mit der Behandlung des laut Anklage misshandelten Säuglings begonnen wurde. Für das Baby kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Das Kleinkind dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Am 6. Februar wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für tot erklärt.
Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein sogenanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen und Einblutungen in der Netzhaut zeigten. Zudem wies das Baby neben den Kopfverletzungen auch ältere mögliche Verletzungen – ein Verdacht auf eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm – auf. Die Eltern wurden in weiterer Folge wegen Mordverdachts fest- und in U-Haft genommen.
Mutter wurde Ende Mai enthaftet
Die Mutter wurde dann allerdings Ende Mai enthaftet, das gegen sie gerichtete Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist gegen die 27-Jährige kein Tatverdacht mehr gegeben.
Die Mutter, die seit mehr als zehn Jahren mit dem Angeklagten liiert war, hatte am Nachmittag des 3. Februar gemeinsam mit ihrer zwei Jahre alten Tochter eine Geburtstagsfeier besucht. Von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr war der Vater allein mit dem Sohn zu Hause. Für die Staatsanwältin bestand deshalb kein Zweifel, dass es in diesen sieben Stunden zu den festgestellten Hirnverletzungen gekommen sein muss.
Ältere Subduralblutungen unter der Hirnhaut festgestellt
Schon am 29. Jänner soll es in den Nachmittagsstunden zu einem Vorfall gekommen sein, der von der Staatsanwaltschaft als versuchter Mord qualifiziert wurde. Der als Sachverständiger beigezogene Neuropathologe hatte im Ermittlungsverfahren ältere Subduralblutungen unter der Hirnhaut des toten Säuglings festgestellt, was er auch heute neuerlich vor Gericht bestätigte.
Verteidigerin Astrid Wagner bezeichnete ihren Mandanten als “äußerst guten und geduldigen Vater”. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe würden nicht zu seiner Persönlichkeit passen. Der Bub – ein Wunschkind – war am 3. November mittels einer Saugglockengeburt zur Welt gekommen. Der Angeklagte erzählte am ersten Verhandlungstag, dass das Kind seit seiner Geburt schwer geatmet hätte.
Keine genetischen Erkrankungen
Laut dem Gerichtsmediziner Klupp lagen beim Säugling aber keine genetischen Erkrankungen oder eine Schädigung des Gehirns durch die Saugglockengeburt vor. Das Neugeborene hätte sich altersentsprechend entwickelt.
Der Angeklagte argumentierte indessen, dass der Kleine mehrfach zu Familienfeiern mitgenommen und dabei “herumgereicht” und von Angehörigen auf den Schoß genommen worden sei. “Wenn man mit dem Kind im Kinderwagen über ein Kopfsteinpflaster fährt, es hochwirft oder mit dem Kind raue Umgangsformen hat, das ist nicht geeignet ein solches Schütteltrauma-Syndrom hervorzurufen”, betonte Klupp jedoch.