Drei Mithelfer des Attentäters von Wien hätten sich am Dienstag vor Gericht wegen Beihilfe zum Mord verantworten müssen. Die Verhandlung wurde schnell abgebrochen, da der Verfahrenshelfer eines Angeklagten nichts von dem Prozess gewusst hatte.

Ein für heute angesetzter Prozess gegen drei Männer, die im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien der Beihilfe zum Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig schuldig gesprochen worden waren, ist verschoben worden. Grund dafür war, dass der Verfahrenshelfer eines Angeklagten im Vorfeld keinen Kontakt zu seinem Mandanten hatte, und zum heutigen Prozesstag zuerst auch gar nicht erschienen war.

Gleich zu Beginn sorgte der Umstand, dass der Verteidiger eines der Dreien nicht anwesend war, am Wiener Straflandesgericht für Irritation. Der Richter konnte ihn telefonisch erreichen, der Verfahrenshelfer gab bekannt, er “dachte, der Prozess sei erst am Donnerstag”. Mit gut 40-minütiger Verspätung schlug er letztlich doch im Großen Schwurgerichtssaal auf.

Starten konnte der Prozess aber auch dann nicht. Da Verteidiger und Mandant im Vorfeld keinen Kontakt hatten, stellte es der Richter dem Angeklagten frei, die Verhandlung zu vertagen, um “zur Sicherstellung einer ausreichenden Prozessvorbereitung” im Vorfeld noch eine Besprechung mit seinem Rechtsvertreter abhalten zu können. Dieser hätte ihn eigentlich “vor der Verhandlung am Donnerstag heute besuchen wollen”, sagte der Anwalt.

Stattfinden soll die Verhandlung nun am Donnerstag, den 7. März. Dieser Termin war schon länger als zweiter Verhandlungstag geplant, was wohl zur Verwirrung des Verteidigers geführt hatte. Als zweiten Termin fasst das Gericht den 24. April ins Auge, ein Urteil ist aber schon am Donnerstag möglich. “Ich vermag den Aufwand noch nicht einzuschätzen”, so der Richter.

Für die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs bzw. die Kontaktherstellung zum Waffenvermittler kassierte der mittlerweile 23-Jährige im Februar 2023 nach knapp 20 Prozesstagen 19 Jahre Haft. Ebenfalls erneut auf der Anklagebank Platz nehmen muss ein 25-Jähriger, der den Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mitausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen haben soll, indem er gefälschte Papiere besorgte. Er fasste dafür 20 Jahre aus. “Viel wird sich daran nicht ändern”, meinte sein Verteidiger Rudolf Mayer vor Prozessbeginn zu Medienvertretern.

Eine Strafreduktion findet Elmar Kresbach, der Verteidiger jenes Mannes, der den späteren Attentäter bis zum Tag des Anschlags zur Tatausführung bestärkt sowie die Tatwaffen samt Munition und weiteren Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte, für angebracht. Der 29-Jährige sei “kein Islamist”, außerdem müsse man einen Unterschied in der Strafhöhe zwischen ihm und dem rechtskräftig verurteilten Waffenvermittler sehen, der den “essenziellen Beitrag” geleistet habe. Beide erhielten erstinstanzlich lebenslang, das Urteil gegen den Waffenvermittler wurde mittlerweile durch das Oberlandesgericht Wien bestätigt, er ist nicht Teil des zweiten Rechtsgangs.

Die drei Schuldsprüche wegen Mordes sind allesamt rechtskräftig. Aufgehoben wurden vom Obersten Gerichtshof aber die Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation. Grund für die vom OGH veranlasste Neuverhandlung waren bemängelte Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs. Klären muss das Gericht am Donnerstag, ob eine terroristische Vereinigung vorlag, an der Strafhöhe könnte sich dadurch etwas ändern.

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