Der Presserat rügt die “Kronen Zeitung” für eine nicht eingeholte Stellungnahme von Sebastian Bohrn Mena.  

In einem im Mai veröffentlichten Artikel namens “Ehepaar mit strittigem Ruf” hatte die ehemalige Liste Pilz-Politikerin Martha Bißmann Vorwürfe gegen Sebastian Bohrn Mena erhoben. Dieser kam jedoch nicht zu Wort, was ein Verstoß gegen Punkt 2.3 des Ehrenkodex für die österreichische Presse sei, befand das Selbstkontrollorgan.

Vorwürfe ohne Recheck

   Bißmann zog 2017 nach dem Mandatsverzicht von Peter Pilz für die Liste Pilz in den Nationalrat ein. 2018 wurde sie aus der Partei ausgeschlossen, wofür sie in dem “Krone”-Artikel ihren damaligen Referenten Bohrn Mena mitverantwortlich macht. So habe er ihr nach ihrer Weigerung, Pilz ihr Mandat zu überlassen, quasi eine Falle gestellt. Er soll ihr eine gefälschte Webseite zu einem angeblichen Auftritt von Pilz in der “ZiB 2” gezeigt haben, um sie zu einem vorschnellen Handeln zu bewegen – konkret eine Liste mit Forderungen für die Mandatsübergabe abzuschicken, die kurz darauf an die Medien geleakt wurde und in einen “Shitstorm” gegen sie resultierte.

Keine Stellungnahme eingeholt

   Bohrn Mena kritisierte gegenüber dem Presserat, dass Bißmann eine Reihe schwerwiegender und falscher Beschuldigungen aufgestellt habe, ohne dass die “Krone” ihm Gelegenheit für eine Stellungnahme eingeräumt habe. Der Senat 3 des Presserats befasste sich daraufhin mit der Angelegenheit und hielt fest, dass grundsätzlich ein öffentliches Interesse daran bestehe, die Person Sebastian Bohrn Mena näher zu beleuchten und auch kritische Stimmen zu Wort kommen zu lassen, da er als Aktivist und Kommentator am politischen Geschehen teilnehme. Aus diesem öffentlichen Interesse ergebe sich jedoch nicht, dass bei Beschuldigungen von der Pflicht zur Einholung einer Stellungnahme abgesehen werden dürfe.

   Der Presserat fordert die Tageszeitung auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Vonseiten der “Kronen Zeitung” nahm niemand am Verfahren teil. Das Boulevardmedium erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht an.

“Medien sollen achtsamer sein”

“Wir ersuchen die Medien spätestens jetzt um sorgsamere Berichterstattung. Die fortgesetzte Rufschädigung an uns und der Stiftung Común, etwa in der Verbreitung von Werturteilen von Menschen oder Konzernen, die ganz offensichtlich aus einer rein persönlichen Motivation oder Geschäftsinteressen heraus agieren, halten wir für illegitim”, reagierten Veronika und Sebastian Bohrn Mena auf die Entscheidung des Presserats. Nur weil man in der Öffentlichkeit stehe, müsse man nicht alles über sich ergehen lassen, so das Ehepaar.

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