So will die Regierung die Energiekonzerne in die Pflicht nehmen

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Nach zahlreich erhobenen Vorwürfen wie vorgeschlagenen Ideen, wie beispielsweise der Senkung der Mehrwertsteuer, stellen Kanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler nun konkrete Pläne zur Bekämpfung der Teuerung vor. 

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Die Pläne der Regierung sehen vier Maßnahmen vor, die Energiekonzerne und deren Preisgestaltung, Transparenz im Lebensmittelbereich, Aufwertung der Bundeswettbewerbsbehörde und öffentliche Gebühren betreffen.

Energiekonzerne

Im Bereich der Energie soll es zu einer Gewinnabschöpfung ab dem Schwellenwert von 120 bzw. 160 Euro/MWh kommen.

Die Großhandelspreise seien im letzten Jahr von mehr als 500 Euro pro MWh auf unter 150 pro MWh gesunken, während die Preise für private Haushalte um mehr als das Doppelte angestiegen sind, so die Regierung. “Wir werden dazu das Energiekrisenbeitragsgesetz verschärfen”, sagen Nehammer und Kogler am Mittwoch vor den Medien. Die Umsetzung ist bis 1. Juni vorgesehen. 

Die Energie am internationalen Markt sei inzwischen wieder teilweise auf dem Preisniveau vor dem Krieg, so der Regierungschef. Die Kosten für die Endkunden seien es aber nicht. “Das ist ungerecht und unsozial. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen wollen wir mehr Gerechtigkeit schaffen, die Preise nachhaltig senken und diejenigen, die in Krisenzeiten Gewinne gemacht haben in die Verantwortung nehmen.“

Man werde das Energiekrisenbeitragsgesetz verschärfen, so Kanzler Nehammer. “Das heißt, wenn die Preise nicht gesenkt werden, werden die Gewinne abgeschöpft”, so der Regierungschef.  Es handle sich “um ein Bündel von Maßnahmen”, so Kogler, “die nichts alles retten werden”, aber die Teuerung dämpfen werden.

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Im Bereich der Energiepreistransparenz

Sowohl Vorschreibungen als auch Vertragsbindungen sollen künftig für Kundinnen und Kunden transparenter gestaltet werden. Dazu gehöre das Recht der Kundinnen und Kunden, die Vorauszahlung einmal pro Halbjahr zu adaptieren.

Künftig sollen Energieversorger verpflichtet werden, alle Kundinnen und Kunden vor Ende der Vertragsbindung und mindestens einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung bzw. der Wechselmöglichkeit und den Tarifkalkulator der e-control hinzuweisen.

Auch eine monatliche Rechnung mit dem Smart-Meter soll Standard werden.

Die 90-prozentige Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe werde um ein weiteres halbes Jahr als inflationsdämmende Maßnahme verlängert. Davon profitiere die Bevölkerung im Ausmaß von rund 400 Millionen Euro, so die Information der Bundesregierung mittels Aussendung. 

Transparenz und Stärkung des Wettbewerbs steht hier im Fokus. 

Die Regierung wird künftig regelmäßig in einem Lebensmittel-Transparenzbericht die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel (auf Basis Agrarmarkttransparenzverordnung) veröffentlichen. Weitere Transparenzmaßnahmen sollen erarbeitet werden. 

Der Lebensmittelhandel selbst muss künftig offenlegen, welche Mengen an Lebensmittel als Sachspenden an gemeinnützige Organisationen zur Verfügung stellt. Vizekanzler Werner Kogler kann in diesem Zusammenhang dem Vorschlag von ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner etwas abgewinnen, Supermärkte könnten auf freiwilliger Basis die Preise nicht erhöhen

Verschärfung des Wettbewerbsrecht

Es soll zur Erweiterung der Befugnisse der BWB kommen – zudem zu einer Besserungen Ressourcenausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde. So sollen 10 weitere Planstellen geschaffen werden.

Bundesgebühren erhöhen sich nicht

Um die Teuerung zu dämpfen, sollen die Bundesgebühren  eingefroren werden. Ein Teil der Gewinnabschöpfung im Energiebereich soll für Länder und Gemeinden bereitgestellt und für direkte inflationsdämpfende Maßnahmen bei administrierten Preisen (z.B. Gebührensenkung/Stopp) herangezogen werden.

In der “gesamten Debatte” rund um Teuerung und Inflation plädiert Nehammer für eine “redliche Diskussion”, denn Österreich tue auf nationalstaatlicher Ebene alles, was möglich sei. Die Inflationsbekämpfung in der Hand habe die EU und die EZB. 

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