Wolfgang Peschorn, der Präsident der Finanzprokuratur warnt in der ZiB2 vor einer möglichen Parallelwelt von Rene Benko.

Am Dienstagabend war der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, zu Gast in der ZiB 2 bei Armin Wolf. Zuvor kritisierte der “Anwalt der Republik” in der TT das Vorgehen auf strafrechtlicher Seite in Zusammenhang mit den Fortschritten im Konkursverfahren über das Vermögen von Signa-Gründer René Benko bzw. gegen ihn als Unternehmer am Innsbrucker Landesgericht.

Gleich zu Beginn zeigt Peschorn allerdings auch auf, dass das Signa-Konstrukt schwer zu durchleuchten ist: “Wir haben 1.138 Gesellschaften, davon 505 in Österreich steuerlich erfasst. Das muss man als Ganzes sehen. Man darf es nicht als einen Schrebergarten neben dem Nächsten betrachten, sondern als großes Haus mit 1.138 Zimmern und da muss man überall hineinschauen.”

Auch die Frage, ob ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung dafür geeignet ist, stellt er abermals in den Raum und meint, dass “was in den letzten Monaten zutage gekommen ist” sei “nicht der geeignete Verfahrensgang”.

Fokus auf Insolvenzverfahren

Auch wenn es ebenfalls ein strafrechtliches Verfahren gibt, fokussiert sich die Finanzprokuratur auf die “laufenden Insolvenzverfahren, die auch unter gerichtlicher Aufsicht stehen”, unterstreicht Peschorn. Hierbei nimmt er die Sanierungsverwalter oder Masseverwalter in die Pflicht. Sie sollen darauf achten, wo die Vermögensbestandteile von Benko hingekommen sind. Vor allem: “Was ist in den letzten 10 Jahren vor der Insolvenzeröffnung passiert und was macht die Schuldnerin, also in diesem Fall Herr Benko jetzt?”

Weiters fordert Peschorn auch, dass man genau durchleuchtet, was Benko in der Vergangenheit gemacht hat. Noch kritischer solle aber beäugt werden, was der Signa-Gründer seitdem – vor allem während des Insolvenzverfahrens – gemacht hat, wo der Tiroler verpflichtet sei, dem Masseverwalter Rechenschaft bezüglich etwaiger Einkommen und Ausgaben abzulegen. Für Peschorn ist ganz klar: “Diese Fragen sind für mich derzeit unbeantwortet.”

Peschorn sieht als “Anwalt der Republik” ganz klar das Gericht und den Masseverwalter in der Pflicht: “Weil dieser hat vor allem im Interesse der Gläubiger zu schauen, dass Herr Benko ein sehr sparsames Leben, also ein Leben am Existenzminimum führt.” Wenn Benko in dieser Zeit Tätigkeiten verrichtet und ein Entgelt verlangt, soll das den Gläubigern zugutekommen “das Existenzminimum ausgenommen”, meint Peschorn darauf angesprochen, dass derzeit nichts über die Machenschaften des Immo-Tycoon bekannt sei.

Andernfalls warnt der Präsident der Finanzprokuratur: “Wenn man nicht weiß, was ein Schuldner in der Insolvenz tut, tut er vielleicht etwas, um das Vermögen, das den Gläubigern zusteht, zu entziehen. Nur wenn man weiß, was er tut, kann man diese Möglichkeit verhindern.”

Parallelwelt könnte aufgebaut werden

Besonders die, derzeit immer noch unangetasteten Stiftungen Benkos, wie die Laura Stiftung, wecken das Interesse der Gläubiger. Damit soll der Tiroler, wie das “Handelsblatt” berichtete, ein Schattenreich mit Privatimmobilien aufgebaut haben. Auch Peschorn schließt dieses Horror-Szenario nicht aus: “Eine der Möglichkeiten ist schlicht und ergreifend die Gefahr, dass eine Parallelwelt aufgebaut wird. Vielleicht ein Signa 2, wenn Sie so wollen. Wo Assets, die jetzt im Signa-Konglomerat vorhanden sind, übergeführt werden in eine neue Konstruktion, die irgendwo im Verborgenen, aber etwa angedockt an das Laura-Stiftungsinstitut liegt.”

Dass die 30-Prozent-Quote für Gläubiger einzuhalten sei, denkt Peschorn weiterhin nicht: “Die Entwicklungen der letzten Monate, seit dieser Sanierungsplan zur Abstimmung gekommen ist, haben gezeigt, dass alle Werte nicht zu halten sind.”

30 Millionen Euro Steuergeld von Benko zurückverlangt

Dennoch hält er fest, dass man auch im Konkurs Erlöse erwirtschaften kann. Angesprochen darauf, wie viel Steuergeld man von Benko zurückverlangt, verweist Peschorn auf einen zweistelligen Millionen-Betrag, ohne die endgültige Summe nennen zu können. Nachdem Wolf nicht aufgibt und weiterbohrt, gibt der Präsident der Finanzprokuratur aber an, dass es sich tatsächlich um etwa 30 Millionen Euro handeln soll.

Im März 2024 war am Landesgericht das Konkursverfahren eröffnet worden. Bei der ersten Prüfungstagsatzung Ende April wurden vom Gericht Forderungen in Höhe von 47 Mio. Euro anerkannt, wobei die Gläubiger 2 Mrd. Euro an Forderungen geltend gemacht hatten. Auch eine nachträgliche Prüfungstagsatzung Ende September brachte keine wesentlichen Änderungen der Summe. Das Konkursverfahren soll laut Beobachtern noch “viele Jahre” dauern.

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