Papst Franziskus hat am zweiten Weihnachtstag die Heilige Pforte im römischen Gefängnis von Rebibbia geöffnet und zwar zum ersten Mal in der jahrhundertelangen Geschichte der Heiligen Jahre.  

Papst Franziskus hat am zweiten Weihnachtstag die Heilige Pforte im römischen Gefängnis von Rebibbia geöffnet und zwar zum ersten Mal in der jahrhundertelangen Geschichte der Heiligen Jahre. Dabei handelte es sich um eine symbolische Geste der Hoffnung für Gefängnisinsassen.

Es handelt sich um die zweite Heilige Pforte, die der Papst nach Beginn des Heiligen Jahres am 24. Dezember öffnet. “Ich wollte, dass die zweite Heilige Pforte hier, in einem Gefängnis ist. Ich wollte, dass jeder von uns, der hier drinnen und draußen ist, die Möglichkeit hat, die Türen seines Herzens weit zu öffnen und zu verstehen, dass die Hoffnung nicht enttäuscht”, sagte der Papst, bevor er durch die Heilige Pforte in die Kapelle des Gefängnisses Rebibbia ging, wo die Messe stattfand. An der Feier in der Kapelle nahmen etwa 300 Häftlinge und Mitarbeiter der Gefängnispolizei teil.

Papst Franziskus diesmal nicht im Rollstuhl

Anders als am Heiligen Abend im Petersdom vollzog Franziskus das Ritual laut Kathpress im Stehen und durchschritt die Pforte eigenständig, ohne Rollstuhl.

Mit einer Prozession zur Heiligen Pforte im Petersdom hatte Papst Franziskus Dienstagabend die Weihnachtsfeiern begonnen. In einer feierlichen Zeremonie zum Heiligen Abend öffnete der 88 Jahre alte Pontifex, der im Rollstuhl saß, die sonst von innen zugemauerte Heilige Pforte und durchschritt diese.

Die bronzene Tür wird nur anlässlich Heiliger Jahre aufgemacht. Die diesjährige Christmette in Rom markierte zugleich den Beginn des Heiligen Jahres, das die katholische Kirche alle 25 Jahre feiert.

Durchschreiten der Heiligen Pforte bringt “vollkommenen Ablass”

Das Durchschreiten der Heiligen Pforte, die es sonst auch noch in den weiteren Papst-Basiliken Roms wie Santa Maria Maggiore, St. Johannes im Lateran und St. Paul vor den Mauern gibt, bringt den Gläubigen nach kirchlicher Lehre einen “vollkommenen Ablass”. Darunter versteht man die Erfahrung der besonderen Güte Gottes, die von zeitlichen Sündenstrafen – den auch nach einer Beichte noch verbleibenden Nachwirkungen der Sünde – befreit. Wer sich um einen Ablass bemüht und vorgeschriebene Bedingungen wie gültige Beichte, Eucharistie und bestimmte Gebete erfüllt, darf sich demnach Gottes Nachsicht sicher sein und auf Kraft für einen Neuanfang hoffen.

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