Netzzutrittsentgelt darf nur in Rechnung gestellt werden, wenn dem Netzbetreiber tatsächlich ein Mehraufwand entstanden ist  

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) vergangene Woche festgestellt hat, dass die Verrechnung von Netzzutrittsentgelten in vielen Fällen unzulässig war, wollen die österreichischen Netzbetreiber diese Beträge nun zurückzahlen. Das kündigte der Branchenverband Oesterreichs Energie am Dienstag an. Voraussichtlich werde man noch heuer mit den Rückzahlungen beginnen, die Kunden müssten von sich aus nicht aktiv werden.

Der OGH habe in seinem Urteil festgehalten, dass die Verrechnung von Netzzutrittspauschalen nur in bestimmten Fällen zulässig sei – etwa dann, wenn Ausbaumaßnahmen bei der Herstellung des Netzzutritts gesetzt wurden, heißt es in der Mitteilung der E-Wirtschaft.

Anspruch auf Rückerstattung besteht demnach für alle Erzeugungsanlagen, bei denen seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes Netzzutrittspauschalen verrechnet wurden, ohne dass dem Netzbetreiber dabei unmittelbare Aufwände etwa in Form von baulichen Maßnahmen oder durch die Verstärkung der Netzinfrastruktur entstanden sind. Es gebe auch Fälle, in denen diese Ansprüche bereits verjährt seien, doch man werde im Zuge einer Kulanzregelung auch diesen Kunden ihr Geld zurückzahlen, teilten die Netzbetreiber mit.

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