Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte am Dienstag das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der BUWOG-Affäre. Das Strafausmaß wurde allerdings halbiert auf vier Jahre Freiheitsstrafe. 

Das Urteil ist rechtskräftig. Grasser selbst sprach aber von einem “Fehlurteil” und will sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Eine aufschiebende Wirkung hat das nicht. Heißt: Grasser muss in den nächsten Wochen seine Haftstrafe antreten. 

Grasser-Vorwurf “schlicht falsch” 

Am Abend war dann OGH-Präsident Georg Kodek in der “ZiB2” zu Gast. Grassers Vorwurf, wonach er den Eindruck gehabt habe, die Richter hätten ihn “um jeden Preis” verurteilen wollen, sei “schlicht unrichtig”, so Kodek.

Das Gericht habe sich mit der Causa sorgfältig und ausführlich auseinandergesetzt und die Richterin habe erklärt, warum die behaupteten Verfahrensfehler nicht vorlägen. Gefragt, ob man sagen könne, dass Grasser also über eineinhalb Jahrzehnte gelogen habe oder ein unschuldiger Mann verurteilt wurde, sagte Kodek: “Das ist eine zulässige Interpretation.”

Aber: Hätte der OGH Bedenken gehabt, dass hier Unschuldige verurteilt würden, hätte er die Urteile auch aufheben können, so Kodek. 

“Man kann aus so einem Verfahren auch lernen” 

Das Strafmaß sei gemildert worden, da das Verfahren so lange gedauert habe. Außerdem sei die Unschuldsvermutung auf “vielen Plattformen krass verletzt worden”. Allgemein sei die Situation bei der Verfahrensdauer aber besser, so Kodek. “Die Durchschnittsdauer in Strafverfahren liegt bei acht Monaten”, erklärte der OGH-Präsident und das sogar, wenn Rechtsmittel erhoben würden. 

“Man kann aus so einem Verfahren auch lernen”, so Kodek auf die Frage, wie Verfahren künftig schneller werden könnten. Aber: “Es gibt keine einzelne Ursache, sondern ein Bündel”. Von fixen Höchstgrenzen, wie lange ein Verfahren dauern dürfe, halte er jedenfalls nix. Denn das sei eine  Aufforderung für wohlhabende Beschuldigte, die Verfahren mit teuren Anwälten zu verzögern. 

Eine Option wäre künftig, “in übersichtlichen Portionen anzuklagen” oder große Verfahren “in übersichtliche Portionen” aufzuteilen.

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