Das Verhältnis des heimischen Skiverbandes ÖSV zum Management der FIS um ihren Präsidenten Johan Eliasch ist weiterhin angespannt. 

Der Streit um die von Eliasch angestrebte Zentralvermarktung von Medienrechten spielt sich parallel zum Weltcup-Opening auf juristischem Terrain ab. 

FIS-Vorstand ändert Wettkampfregeln

Geht es nach dem Ski- und Snowboardweltverband FIS, sollen ab 2026/27 die wertvollen internationalen Medienrechte im Wintersport – ähnlich wie in der Formel 1 – zentral vermarktet werden. Diese Zentralisierung war eines der wichtigsten Wahlversprechen von Eliasch, mit dem er vor allem kleinere Verbände köderte. Im Frühjahr wurden in einer Sitzung des FIS-Vorstands Nägel mit Köpfen gemacht: Der Passus der Wettkampfregeln, der die Medienrechte bei den Nationalverbänden verortet, wurde ohne hinreichende Diskussion abgeändert.

Verletzung des EU-Kartellrecht

Der ÖSV reichte dagegen im Juni Klage ein, die erste Verhandlung soll am 28. November in Wien stattfinden. Der ebenfalls klagende Deutsche Skiverband hat der FIS in Form einer einstweiligen Verfügung bereits eine juristische Niederlage beschert. Wie das Landgericht München mitteilte, verletze der FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung europäisches Kartellrecht und dürfe nicht umgesetzt werden. Die Frage der originären Rechteinhaberschaft könne nicht durch willkürlich gesetztes Verbandsrecht zugunsten der FIS geklärt werden.

Trotz all dem Ungemach gebe es aber einen regelmäßigen professionellen Austausch mit der FIS-Spitze, betonte ÖSV-Generalsekretär Christian Scherer. Präsident Eliasch persönlich melde sich hin und wieder telefonisch bei ihm.

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