Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) erlässt wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu. 

Haftbefehle wurden ebenfalls gegen den Anführer der radikal-islamischen Hamas, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri, auch bekannt als Mohammed Deif, und den früheren israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant erlassen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Zu den vorgeworfenen Verbrechen gehörten Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen. Netanyahu und Gallant werde auch der Einsatz von Hunger als Kriegsmittel vorgeworfen, so der niederländische Gerichtshof. Das Gericht sieht ausreichende Gründe für die Annahme, dass die beiden Spitzenpolitiker “absichtlich und wissentlich der Zivilbevölkerung im Gazastreifen wesentliche Dinge für ihr Überleben einschließlich Nahrung, Wasser sowie Medikamente und medizinische Hilfsmittel sowie Brennstoffe und Strom vorenthalten haben”. Israel hatte Beschwerde gegen die Beantragung der Haftbefehle eingereicht, diese wiesen die Richter zurück. 

Österreich würde Netanyahu festnehmen

Österreich als Vertragspartei ist völkerrechtlich verpflichtet, Haftbefehle des IStGH umzusetzen, erläuterte eine Sprecherin des Außenministeriums. Die Frage einer Einreise sei allerdings “rein hypothetischer Natur: Es ist höchst unwahrscheinlich, dass gesuchte Personen in einen der IStGH-Vertragsstaaten reisen und sich dem Risiko einer Festnahme aussetzen würden.” Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) seinerseits kritisierte die Bestätigung der Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant als “unverständlich und nicht nachvollziehbar”. Es wirke “abstrus, eine Äquivalenz zwischen Mitgliedern einer demokratisch gewählten Regierung und dem Anführer einer Terrororganisation herzustellen”, betonte Schallenberg in einer Stellungnahme. “Bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes wird mit dieser Entscheidung dem Völkerrecht ein Bärendienst erwiesen und die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs beschädigt.”

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