Die Abwicklung der Nationalratswahl wird Bund und Gemeinden in Summe rund 23 Millionen Euro kosten.  

Das geht aus Berechnungen des Gemeindebunds hervor. Rund zehn Millionen Euro davon müssen die Gemeinden aus eigener Tasche finanzieren, hieß es aus dem Gremium gegenüber der APA. Rund 12,7 Millionen Euro erhalten die Gemeinden über den gesetzlich vorgesehenen Kostenersatz vom Bund (“Pauschalentschädigung”).

Die Berechnungen des Gemeindebunds fußen auf der vorläufigen Zahl der Wahlberechtigten (6,34 Millionen) für die Wahl am 29. September. Man rechne mit voraussichtlich 10.400 Wahlsprengeln, hieß es.

10 Millionen müssen die Gemeinden aufbringen

Die Gemeinden erhalten laut Gesetz für die Durchführung der Nationalratswahl 2024 einen Kostenersatz in Höhe von zwei Euro pro Wahlberechtigtem. Damit ergibt sich in Summe die Höhe von 12,7 Mio. Euro Entschädigung, wie auch die Wahlbehörde im Innenministerium auf APA-Anfrage vorrechnete.

Der Gemeindebund verwies darauf, dass die Gemeinden je nach Öffnungszeit der Wahllokale den Wahlbeisitzern eine Entschädigung zahlen müssen: 33 Euro, wenn das Wahllokal bis zu drei Stunden offen hält, 66 Euro bei einer Öffnungszeit von bis zu sechs Stunden und 100 Euro, sofern das Lokal mehr als sechs Stunden aufsperrt.

Seitens der Bundeswahlbehörde hieß es gegenüber der APA darüber hinaus, dass für die sogenannte Samstagsleerung der Briefkästen durch die Österreichische Post AG, die seit 1. Jänner 2024 auch gesetzlich verankert ist, Kosten in Höhe von rund 830.000 Euro zu veranschlagen sein werden. Die Post leert die Briefkästen am Tag vor der Wahl extra, damit spät eintreffende Briefwahlkarten noch rechtzeitig bei den Wahlbehörden landen. Die Wahlkarte muss dafür am Samstag vor dem Wahltag, also am 28. September, spätestens um 9 Uhr eingeworfen werden. Porto müssen die Wähler keines bezahlen, das übernimmt der Bund.

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