Er stahl eine Brille, eine Sporttasche, drohte mit dem Abstechen und Erschießen und wollte eine Pensionisten vergewaltigen. Infolge von Schizophrenie und seines Drogenkonsum wurde der Slowake als zurechnungsunfähig abgeurteilt.
Wien. Ein 19-Jähriger ist am Mittwoch vom Wiener Landesgericht rechtskräftig in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden, nachdem er zwei Buben beraubt hatte, einer 82-Jährigen mit Gewalt die Handtasche abnehmen und eine junge Frau vergewaltigen wollte. Der psychiatrische Sachverständige stufte den Mann infolge einer Polytoxikomanie – dem gleichzeitigen Konsum von verschiedenen psychotrop wirkenden Substanzen – und einer Schizophrenie als zurechnungsunfähig ein.
Am 7. Oktober 2014 hatte der 19-Jährige in Favoriten einen 14-Jährigen und dessen 13 Jahre alten Freund angesprochen. „Jesus liebt dich“, meinte er zum Älteren und machte Anstalten, den Buben zu küssen, was der 14-Jährige verhindern konnte. Darauf nahm der 19-Jährige dem 13-Jährigen dessen Brille ab und drohte dem 14-Jährigen mit dem „Abstechen“, falls ihm dieser nicht seine Sporttasche gebe. Der eingeschüchterte Bub kam dieser Aufforderung nach.
82-Jährige setzte sich zur Wehr
Nur ein paar Tage später versuchte der 19-Jährige einer 82 Jahre alten Frau die Handtasche zu entreißen. Sie wehrte sich dagegen, dank des Einschreitens einer Passantin behielt die Pensionistin ihr Eigentum. Wenig später wollte der 19-Jährige – ein Slowake, der ohne Obdach in Wien lebte – in einem Geschäft Turnschuhe in seinen Besitz bringen, indem er einem Mitarbeiter mit dem Erschießen drohte. Dieser flüchtete aus dem Geschäft, sperrte den Laden zu und verständigte die Polizei.
Nach der Festnahme des jungen Mannes stellte sich heraus, dass dieser unmittelbar zuvor eine junge Frau bedrängt hatte, die sich am Heimweg nach einem Fitnessstudio-Besuch befand. Er packte sie am Arm, sprach sie als „schöne Frau“ an und äußerte sexuelle Absichten. Die Frau konnte sich losreißen. Wäre Zurechnungsfähigkeit des Mannes gegeben gewesen, wäre dieser Übergriff als versuchte Vergewaltigung qualifiziert worden.
Rechtskräftig in Maßnahmenvollzug
„Er war nicht unter Kontrolle“, bemerkte die Verteidigerin. Seit seiner Inhaftierung werde der 19-Jährige medikamentös behandelt, sein Zustand habe sich aufgrund dessen deutlich gebessert. Dem pflichtete der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bei. Inzwischen halte sich der Mann nicht mehr für einen FBI-Agenten. Dessen ungeachtet gehe aufgrund der nachhaltigen und schwerwiegenden psychischen Störung von dem Mann eine Gefahr aus. „Schwerwiegende Sexualdelikte“ oder „schwerwiegende Körperverletzungen“ seien zu befürchten, warnte Hofmann.
Auf Basis dieser Ausführungen wurde der 19-Jährige von einem Schöffensenat nach § 21 Absatz 2 StGB in den Maßnahmenvollzug eingewiesen. Er war damit einverstanden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.


