Ein neues EU-Gesetz verpflichtet Firmen zu barrierefreien Websites, Mitte 2025 wird es in Kraft treten.

Ab Mitte 2025 gilt in der gesamten EU das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das Unternehmen verpflichtet, ihre Websites und Webshops für alle Menschen zugänglich zu machen. Dies betrifft sowohl Online-Buchungen, Einkäufe als auch Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Das Gesetz stellt sicher, dass auch Menschen mit Behinderungen oder geringen Sprachkenntnissen gleichberechtigt am Markt teilnehmen können.

Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit hohen Geldstrafen und im schlimmsten Fall mit der Schließung des Online-Geschäfts rechnen. Doch das Gesetz bietet auch Chancen: Unternehmen können neue Kundengruppen erreichen, indem sie ihre Angebote barrierefrei gestalten. Gut verständliche und leicht auffindbare Informationen kommen nicht nur Menschen mit Einschränkungen zugute, sondern allen Kunden.

Neben der technischen Barrierefreiheit verlangt das Gesetz auch, dass die Informationen auf den Websites verständlich sind. Für Unternehmen ist es wichtig, eine klare Sprache auf dem Niveau B1 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) zu verwenden. Das Sozialministerium bietet mit der capito-Analyse ein kostenloses Tool an, das Firmen hilft, ihre Websites auf Verständlichkeit zu überprüfen. So können sie sicherstellen, dass ihre Informationen auch wirklich für alle Kunden zugänglich sind.

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