Die niederösterreichische Landesregierung hat am vergangenen Dienstag einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro für die Periode 2024/25 beschlossen. Dieser kann ab sofort auf der Website des Landes Niederösterreich beantragt werden. Zusätzlich kann ein Antrag auf den neuen NÖ Wohnbonus aus Mitteln des Bundes gestellt werden.
Die Höhe des NÖ Wohnbonus ist vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen und von der Haushaltsgröße abhängig. Für den NÖ Wohnbonus müssen die Antragsteller mindestens sechs Monate ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Jede erste im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro von diesem Bundesgeld, jede weitere hauptgemeldete Person bekommt 30 Euro. Ein Einpersonenhaushalt darf brutto nicht mehr als 18.000 Euro im Jahr verdienen, ein Mehrpersonenhaushalt nicht mehr als 45.000 Euro jährlich.
Beantragung ab sofort möglich
„Ein anspruchsberechtigter 4-Personen-Haushalt erhält somit eine Einmalzahlung von 320 Euro, 150 Euro durch den NÖ Heizkostenzuschuss und 170 Euro durch den NÖ Wohnbonus. Mit diesen Kriterien ist gewährleistet, dass vor allem Familien mit Kindern profitieren. Als Ressortverantwortliche für den Bereich Soziales halte ich die treffsichere Unterstützung für richtig und wichtig“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister in einer Aussendung.
Die Beantragung des neuen NÖ Wohnbonus ist ab sofort unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember dieses Jahres. Die Antragstellung für den NÖ Heizkostenzuschuss ist ausschließlich beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich. Für den NÖ Heizkostenzuschuss läuft die Antragsfrist bis zum 31. März 2025.