Gestärkte Fahrgastrechte und Wunsch-KFZ: Der Nationalrat hat einige Gesetzesänderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher beschlossen.

Für Bahnkundinnen und -Kunden soll es Verbesserungen im Fahrgastrecht geben. Das hat der Nationalrat einstimmig beschlossen. Damit setzt Österreich eine neue EU-Verordnung zur Ausweitung der Fahrgastrechte im Schienenverkehr um. Auch in Sachen KFZ-Kennzeichen wird es Neuerungen geben.

Neuerungen für Bahnkunden

Besonders im Bahnverkehr sind eine Reihe von Maßnahmen geplant:

  • Entschädigung: Fahrgäste sollen künftig nicht nur bei verspäteten oder ausgefallenen Zügen ein Recht auf Entschädigung haben, sondern auch, wenn der Zug zu voll ist, um noch zuzusteigen und dadurch die Weiterreise verzögert wurde. Zudem gelten Fahrpreisentschädigungen künftig auch bei Reservierungen und für Zeitfahrkarten mit einer Gültigkeitsdauer unter einem Jahr.
  • Eingeschränkte Mobilität: Für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität wird das Recht auf Beförderung erweitert. ÖVP, SPÖ und Grüne setzten sich für zusätzliche Rampen zur Bahnsteigerschließung an stark frequentierten Bahnhöfen ein.
  • Fahrräder: Die Mitnahme von Fahrrädern soll erleichtert werden.
  • Fahrkarten: Künftig sollen Unternehmen keinen Aufpreis mehr dafür verlangen dürfen, wenn Fahrkarten im Zug erworben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zuvor keine Möglichkeit zum Erwerb bestand.

Gleichzeitig beschloss der Nationalrat die Novelle des Eisenbahngesetzes, wodurch man auf Kapazitätsprobleme schneller reagieren können soll, wie beispielsweise Streckensperren im Ausland, sowie die Beteiligung bei der Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz. Die Kosten für den Bau des umweltfreundlichen Nahverkehrs in Höhe von mehr als 939 Millionen Euro wollen sich der Bund und das Land Oberösterreich zu je 50 Prozent teilen.

Neuerungen für Autofahrer

Auch in Sachen Autoverkehr beschloss der Nationalrat eine Novellierung. Diese Punkte werden sich in Zukunft ändern:

  • Schlupfloch geschlossen: Künftig sollen verbotene Kombinationen bei KFZ-Kennzeichen nicht nur per Erlass, sondern per Verordnung geregelt werden. Das betrifft vor allem anstößige Wunschkennzeichen, die bestimmte Buchstaben- und Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden, beinhalten.
  • Ukrainische Autos: Geflüchtete aus der Ukraine können ihr Auto weiterhin ohne Ummelden in Österreich verwenden. Bisher mussten sie den Wagen nach einem Jahr Aufenthalt in Österreich ummelden.
  • Pannenhilfe: Die Regierung will sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Pannendienste auch weiterhin den notwendigen Zugriff auf die Fahrzeugdaten erhalten. Autohersteller schränken den Zugriff auf die Software der Fahrzeuge zunehmend ein. Fahrzeuginhaber sollten auch Inhaber ihrer Daten sein.

Der Nationalrat stimmte zudem einstimmig für den Beitritt Österreichs zu einem internationalen Abkommen, mit dem digitale Frachtbriefe aufgewertet werden.

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