Gesetzesänderung zur Leitung des Vorsitzes geplant – Holocaust-Zentrum muss noch warten

Die künftige Koalition plant Änderungen beim Nationalfonds- und Friedhofsfonds-Gesetz. Grund dafür dürfte der freiheitliche Nationalratspräsident Walter Rosenkranz sein, der aufgrund seines Amtes automatisch die Leitung dieser Gremien inne hat und diese aus gesetzlichen Gründen auch nicht abtreten kann, wie er sagt. Vor allem aus den jüdischen Gemeinden war Protest gegen diese Besetzung gekommen. Einen Rücktritt hatte Rosenkranz aus gesetzlichen Gründen bisher ausgeschlossen.

Sollte es eine Gesetzesänderung geben, werde er sich auch daran halten, hat Rosenkranz aber auch mehrmals beteuert. Diese dürfte nun unter der neuen Regierung auch kommen. Wörtlich geplant ist eine “Novellierung des Nationalfonds- und Friedhofsfonds-Gesetzes zur Besetzung der Leitung des Vorsitzes sowie des Simon-Wiesenthal-Preises”.

Auch insgesamt soll laut dem Regierungsprogramm die Erinnerungskultur gestärkt und jüdisches Leben “sichtbar” gemacht werden. “Die laufenden Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus und Förderung”, heißt es in dem Papier. So soll die nationale Antisemitismus-Strategie fortgesetzt werden, ebenso die Antisemitismus-Studie des Parlaments.

Studie zu Holocaust-Zentrum

Noch nicht fix ist die Errichtung eines von der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG) gewünschten Holocaust-Zentrums, ähnlich wie in Israel und den USA. Hier plant die Koalition – wohl auch aus budgetären Gründen – nur die “Durchführung einer Machbarkeitsstudie”. Zuletzt hatte sich auch der ehemalige Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) dafür stark gemacht. Ausgebaut werden soll die Gedenkstätte im einstigen Konzentrationslager Mauthausen.

Exit mobile version