Noch ist unklar, ob FPÖ-Nationalratspräsident Walter Rosenkranz seinen Nationalfonds-Vorsitz freiwillig abgeben wird. Die Grünen bereiten seine Abwahl jedenfalls schon vor. 

Laut Gesetz steht der Nationalratspräsident dem Nationalfonds zwingend vor – zumindest bisher. Denn am kommenden Donnerstag soll der Bundesrat eine entsprechende Verfassungsänderung endgültig absegnen, wodurch es möglich wird, den Vorsitz an seine Stellvertreter abzugeben. Zudem besteht die Möglichkeit, den Parlamentschef durch eine Mehrheit im Nationalrat aus dem Fonds abzuwählen. 

Die von den Grünen initiierte Gesetzesänderung geht zurück auf den aktuellen FPÖ-Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz. Denn: Vor allem die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hat extreme Vorbehalte gegen den freiheitlichen Politiker und boykottiert die Sitzungen. 

Tritt Rosenkranz „zur Seite“?

Rosenkranz selbst argumentierte bisher, dass er sich rechtlich nicht aus dieser Position zurückziehen könne. Da nun aber die gesetzliche Grundlage geschaffen wird, stellt sich die Frage, ob der blaue Parlamentschef – wie ursprünglich angekündigt – „zur Seite treten wird“. Bisher hält sich Rosenkranz dazu noch vage. Seine Entscheidung werde er erst nach der Bundesratssitzung bekannt geben. 

Der grüne Nationalratsabgeordnete Lukas Hammer kündigte gegenüber dem „Kurier“ bereits an: „Zieht er sich nicht oder nur teilweise zurück, werden wir die Initiative ergreifen, um so bald wie möglich seine Abwahl durchzuführen.“

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