In Deutschland ist der von der Union am Freitag in den Bundestag eingebrachte Entwurf für ein “Zustrombegrenzungsgesetz” in der Asyl- und Flüchtlingspolitik gescheitert.
In der zweiten Lesung gab es dafür nach namentlicher Abstimmung keine Mehrheit. Laut Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau gab es 338 Ja- und 350 Nein-Stimmen bei fünf Enthaltungen.
Gezerre vor der Entscheidung
Unmittelbar vor der Entscheidung gab es ein Gezerre. FDP und SPD wollten eine Abstimmung mit Stimmen der rechtspopulistischen AfD abwenden. Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz bestand aber auf einer Abstimmung noch am Freitag. Merz verteidigte die Einbringung des Entwurfs zum “Zustrombegrenzungsgesetz”. Es gebe aus Sicht vieler Menschen Handlungsnotwendigkeit nach den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg auch wegen “täglich stattfindender Gruppenvergewaltigungen aus dem Asylmilieu” heraus. Die SPD und die Grünen sollten dem Gesetzesentwurf zustimmen, erklärte er. Merz wies zugleich den Vorwurf zurück, dass die Union mit der AfD zusammenarbeite. “Sie glauben doch nicht, dass wir denen die Hand reichen, die uns vernichten wollen”, sagte er.
Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten
Kern des sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Das sind häufig Kriegsflüchtlinge, zum Beispiel aus Syrien. Außerdem sollen die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden. Sie soll künftig, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich – also etwa an Bahnhöfen – Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können.