Der ehemalige Spionagechef im BVT sieht den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Das Landesgericht meldete sich beim Nationalratspräsidenten.

Der bald neu konstituierte Nationalrat könnte als eine der ersten Aufgaben gleich einmal über die Immunität von Herbert Kickl entscheiden. In einem Schreiben an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), das der APA vorliegt, hat das Landesgericht für Strafsachen Wien angefragt, ob eine Strafverfolgung des FPÖ-Chefs zulässig ist. Konkret geht es um die Klage eines ehemaligen Verfassungsschützers wegen übler Nachrede.

Getätigt wurden die Aussagen im Rahmen einer Pressekonferenz im April. Kickl hatte den ehemaligen hohen Beamten des einstigen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in direkten Zusammenhang mit den mutmaßlichen Spionagetätigkeiten etwa von Egisto Ott und Jan Marsalek gebracht und damit eine Achse zur ÖVP konstruiert. “Dem Privatkläger werde dadurch die Begehung einer gerichtlich strafbaren Vorsatztat unterstellt”, schreibt das Gericht.

In dem Schreiben erbittet das Gericht nun eine Entscheidung des Nationalrates, “nach welcher die Verfolgung des Angeklagten Herbert Kickl zu unterbleiben hat oder die Zustimmung zur strafgerichtlichen Verfolgung wegen des genannten Vergehens erteilt wird”. Darüber entscheiden muss der Immunitätsausschuss, der erst wieder nach der Konstituierung des Nationalrats nach der Wahl zusammentritt.

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