Während der Christemette kam es an Heiligabend im Freiburger Münster zu einem Eklat. 

Auch heuer war das Freiburger Münster an Heiligabend wieder vollbesetzt. Die Christmette startete um 22 Uhr mit dem Einzug von Erzbischof Stephan Burger. Kurz darauf kam es bereits zum Eklat. Nachdem die Chorknaben ein Lied beendet hatten, brach demonstrativer, minutenlanger Beifall aus. Auch Rufe gegen den Bischof waren zu hören. Burger musste die Liturgie unterbrechen, die TV-Übertragung der Christmette wurde beendet. Als Burger erneut zu sprechen begann, wurde er sogar von einigen Besuchern ausgelacht.

Hintergrund: Domkapellmeister Boris Böhmann wurde von der Erzdiözese Freiburg entlassen, was in der Gemeinde offenbar vielen nicht gefiel. Warum der Kirchenmusiker abserviert wurde, ist allerdings unklar. Nur, dass es sich nicht um sexuellen Missbrauch handele, wurde kommuniziert, um Spekulationen zu unterbinden. 

 

Kündigung hat lange Vorgeschichte

Nachdem der Vorfall medial publik wurde, äußerte sich nun auch das Erzbistum zu dem Vorfall. Den Kündigungsgrund konnte Sprecher Marc Mudrak allerdings auch nicht nennen, da es der Datenschutz verbiete. Aber: „Aus Bistumssicht war das eine mutwillige Störung“. Und: Die Kündigung bleibe bestehen. Die Entscheidung, so der Sprecher, habe eine lange Vorgeschichte. 

„In der Domsingschule herrschten zahlreiche Konflikte. Es gab immer wieder Versuche von Schlichtungen, die aber allesamt scheiterten. Der Domfabrikfonds hat daher letztlich die schwere Entscheidung der Kündigung des Domkapellmeisters treffen müssen. Die Entscheidung hat sich niemand leicht gemacht, aber sie war der letzte Ausweg”, erklärte Mudrak. 

Dass nach der Kündigung eines langjährigen Chorleiters Unruhe entstehe, sei durchaus nachvollziehbar. „Aufgrund von Daten- und Persönlichkeitsschutz darf der Domfabrikfonds die einzelnen Gründe der Kündigung nicht öffentlich darlegen. Dies hat leider zu einer Schräglage in der Debatte geführt, was alle Beteiligten aus dem Domfabrikfonds bedauern. Die Gründe für die Kündigung waren jedoch Themen mehrerer arbeitsgerichtlicher Verfahren.“

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