Keinen Mordprozess und daher keine Haftstrafe erwartet einen 26-jährigen Bodybuilder und Zuwanderer aus Afghanistan, der in Wien einen Schweizer Fondue-Wirt mit unzähligen Messerhieben in dessen Wohnung getötet hat.

Wien. Das Verbrechen im 4. Stock eines Hauses an der Rotenturmstraße in der Innenstadt schockte Anfang November das Land. Nachdem sich das Opfer, Hans Sch., der mehrere Herzinfarkte erlitten und sein Fondue-Lokal hinterm Stephansdom verkauft hatte, sich tagelang nicht bei seinem Arzt und besten Freund meldete, wurde der 70-Jährige zunächst aus Sorge um seine Gesundheit als vermisst gemeldet. Doch bei der Wohnungsöffnung stießen Feuerwehr und Polizei dann auf ein wahres an dem freundlichen Schweizer begangenes Blutbad.

In kurzer Zeit, also innerhalb von nicht einmal 24 Stunden, konnte der mutmaßliche Täter, über sein Handy in einer Supermarkt-Filiale in Favoriten an der Kassa gestoppt, überwältigt und verhaftet werden. Der 26-jährige einstige Schützling des Fondue-Wirtes, der bis vor kurzem bei Hans Sch. gewohnt hatte und bis zu einem Streit mit seinem Helfer im Herbst gemeldet war (der Afghane wollte weder weitere Sprachkurse belegen, noch sich eine Arbeit suchen), zeigte sich von Anfang an geständig, kehrte aber den Verrückten für manche Beobachter allzu oft heraus. In jedem zweiten Satz kommt der Teufel vor oder der Erzengel Gabriel vor – außerdem sei der Schweizer gar nicht tot. Auch in der U-Haft behauptet Sabawun S. soeben quicklebendig getroffen zu haben.

Einer, der ihm das Krankheitsbild der paranoiden Schizophrenie abnahm, ist, wie jetzt sein brandaktuelles Gutachten ergab, Gerichtspsychiater Peter Hofmann. Laut seiner Expertise zufolge soll der Afghane tatsächlich nicht zurechnungs- und daher nicht schuldfähig sein. Eine ungünstige Prognose (weitere schwere Straftaten zu begehen) ergibt sich auch für die Zukunft aus dem Umstand, dass der 26-Jährige nicht krankheitseinsichtig ist.

Am Montag, wird daher bei der U-Haftverhandlung die Enthaftung und die vorläufige Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt und wohl auch beschlossen werden. Der Mordprozess ist damit geplatzt, bei der Verhandlung geht es nur noch darum, ob bzw. dass Sabawun S. fix in der Maßnahme verbleibt.

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