Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) will den Strafrahmen für Eltern, die ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, mehr als verfünffachen.
Schon am Wochenende hatte Mikl-Leitner einen Vorstoß gegen den “Politischen Islam in Schulen” unternommen, wie sie es formulierte, und schärfere Strafen gegen integrationsunwillige Schülerinnen und Schüler bzw. für ihre Eltern gefordert.
Am Montag legte die ÖVP-Politikerin noch nach: Der aktuelle Strafrahmen für Eltern, die ihre Mitwirkungspflichten verletzen, sei „zahnlos“ und offensichtlich nicht hoch genug. Daher brauche es laut Mikl-Leitner zwar keine zusätzlichen Strafen, allerdings aber eine empfindliche Erhöhung der aktuellen Strafrahmen. Heißt konkret: Aktuell gebe es die Möglichkeit Strafen bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten bis maximal 440 Euro auszusprechen. Landeshauptfrau Mikl-Leitner will den Strafrahmen auf 2.500 Euro mehr als verfünffachen. Die ÖVP-Politikerin: “In den Schulen fehlt die Handhabe gegen „Nachwuchs-Glaubenskrieger“, „selbsternannte Sittenwächter“ oder Eltern, die die Autorität von Lehrerinnen nicht anerkennen wollen. Damit diese Regeln auch von jenen befolgt werden, die mit unseren westlichen Werten auf Kriegsfuß stehen, müssen wir den Druck erhöhen. “
Neues Parlament müsste Bundesgesetz ändern
Strafen sollen auch weiterhin das „letzte Mittel“ sein, wenn andere Maßnahmen nicht greifen: Erst wenn Lehrer-Elterngespräche, schulpsychologische Beratungen keine Wirkung zeigen und eine Kooperationspflicht der Eltern ignoriert werden, werde gestraft, so Mikl.. Die von Landeshauptfrau vorgeschlagenen Maßnahmen bräuchten eine Änderung im Schulpflichtgesetz, um den Katalog der Mitwirkungspflichten zu erweitern und das Strafausmaß zu erhöhen. Mikl-Leitner: „Mit Kuschelpädagogik werden wir den Kampf gegen den politischen Islam nicht gewinnen. Daher bin ich von den härteren Strafen überzeugt, diese müssen in das Pflichtenheft der kommenden Bundesregierung übernommen und rasch umgesetzt werden. Und ja, wenn diese höheren Strafen von den integrationsunwilligen Eltern nicht bezahlt werden, dann müssen die Sozialleistungen gekürzt werden und zwar so lange bis die selbst ernannten Sittenwächter verstanden haben, dass in unseren Schulen Scharia und Faustrecht nicht gelten.“