Es könnte auch eine Verbindung zwischen dem Fall Kellermayr und Bombendrohungen geben.
Seewalchen/Wels. Im Prozess rund um die Ärztin und Covid-Expertin Lisa-Maria Kellermayr, die im Juli 2022 nach Morddrohungen und Hassmedldungen Selbstmord begangen hat, ist am Landesgericht Wels Halbzeit. Der Deutscher, der ihr angedroht hatte, sie vor ein „Volkstribunal“ zu bringen, hat zwar einen Disput mit der Medizinerin zugegeben, hat sich zu den Vorwürfen aber nicht schuldig bekannt. Die ersten beiden Tagen haben gezeigt, wie stark sich Kellermayr verfolgt gefühlt hat und wie oft sie Suizidgedanken an verschiedene Personen geäußert hat.
Häufiger Suizidgedanken geäußert
Eine Zeugin, die privat in Kontakt mit Kellermayr war, schilderte, dass sich die Ärztin nicht mehr vors Haus getraut habe. Anlass sei ein ganzes „Knäuel“ an Drohungen gewesen, allen voran die Folter- und Todesdrohungen des unbekannten „Claas“, aber auch jene mit dem Volkstribunal, die der Angeklagte geäußert haben soll – es gilt die Unschuldsvermutung. Hinzu seien auch finanzielle Probleme gekommen. Ihr gegenüber habe die Ärztin einmal ganz konkrete Suizidgedanken geäußert, berichtete die Zeugin. Sie habe damals nur deshalb darauf verzichtet, die Rettung zu rufen, weil Kellermayr versprochen habe, sich sofort in Behandlung zu begeben. Auch eine ehemalige Mitarbeiterin der Ärztin berichtete von Suizidgedanken ihrer Chefin. „Kurz vor der Schließung der Ordination ist etwas mit ihr passiert“, sagte sie. Vor allem habe sich die Medizinerin vor „Claas“ gefürchtet, so die Einschätzung der Frau. Aber als sie festgestellt habe, dass der andere Absender – der Angeklagte – zahlreiche Vorstrafen habe, habe ihr das auch Angst gemacht. Kellermayr hatte in einem ihrer Abschiedsbriefe auch auf die Nachrichten des Angeklagten Bezug genommen.
Die Mitarbeitenden in der Ordination zeichneten ein weitgehend ähnliches Bild: Die Ärztin habe sich aufgrund der Drohungen sehr gefürchtet und sich von Polizei und Ärztekammer alleingelassen gefühlt. Sie habe auch sehr viel Zeit auf Social Media verbracht. Das Team selbst dürfte sich hingegen nicht im selben Ausmaß geängstigt haben. Aber man machte sich Sorgen um die Ärztin, weil sie mehrfach Suizidgedanken geäußert und viel Geld in Sicherheitsmaßnahmen gesteckt habe, was den Bestand der Ordination gefährdete.
Eine Datenexpertin hatte Kellermayr geholfen, den Absendern der Drohungen im Netz auf die Spur zu kommen. Dabei ging es aber offenbar stärker um den noch unbekannten Täter. Der Angeklagte sei ohnehin leicht zu identifizieren gewesen, weil er mit seiner eigenen Adresse geschrieben habe. Es habe Kellermayr vor allem Angst gemacht, dass jemand mit offener Identität solche Dinge schreibe, beschrieb die Frau ihren Eindruck. Der Angeklagte sei ganz offensichtlich davon überzeugt gewesen, im Recht zu sein. „In solchen Milieus ist es üblich, dass sie ein anderes Verständnis für Gerechtigkeit haben“, meinte sie.
Eine Cybersecurity-Spezialistin aus Deutschland stellte am Rande des Prozesses Verbindung zwischen Bombendrohungen und dem gesuchten „Claas“ im Fall Kellermayr her.
Urteil am 9. April
Es sind noch zwei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil ist für 9. April geplant. Im Falle seiner Verurteilung drohen dem Angeklagten ein bis zehn Jahre Gefängnis.
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