Die 42-Jährige wurde vor einer Woche wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. 

Den Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung lässt die 42-jährige Hebamme nicht auf sich sitzen. Sie wurde vor rund einer Woche vom Landesgericht in Wien zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Nun hat sie gegen den Schuldspruch Rechtsmittel eingelegt, wie das Landesgericht mitteilte. Damit muss das Oberlandesgericht (OLG) Wien beurteilen, ob und inwieweit es beim erstinstanzlichen Urteil bleibt.

Die Staatsanwaltschaft hatte die 42-Jährige für den Tod eines Mädchens verantwortlich gesehen, das im September 2023 fünf Tage nach der Geburt in einem Wiener Spital gestorben war. Die Angeklagte habe im Rahmen einer Hausgeburt “die gebotene Handlungspflicht” außer Acht gelassen und dadurch den Tod des Babys bewirkt, hieß es im Strafantrag.

Angeklagte weist Fehlverhalten zurück

Das Erstgericht kam nach einem durchgeführten Beweisverfahren und zwei die Angeklagte belastenden Sachverständigengutachten zum selben Ergebnis. Der Verzicht auf eine Kardiotokographie (CTG) bei der werdenden bzw. gebärenden Mutter und die laut Gericht zu spät erfolgte Verlegung der Frau in ein Spital nach beim Geburtsvorgang auftretenden Komplikationen wurden ihr als den Tatbestand der grob fahrlässigen Tötung erfüllende Sorgfaltsverstöße ausgelegt.

Die Angeklagte hatte jegliches ihr unterstellte Fehlverhalten zurückgewiesen. Hinsichtlich ihrer Herangehensweise an das Thema CTG meinte die Hebamme: “Wenn ich das Gefühl habe, ich brauch’ ein CTG, ist die Frau nicht für eine Hausgeburt.” Sie bestritt auch, zu spät auf die Notfallsituation reagiert zu haben: “In Summe war die Verlegung (ins Spital, Anm.) zügig.”

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