Bei dem tragischen Unfall Anfang Februar in Wien-Ottakring ist ein 2-jähriges Mädchen schwer verletzt worden. Das Kind verlor durch einen Fleischwolf seine linke Hand. Nun muss sich die 28-jährige Mutter wegen Vernachlässigens Unmündiger mit schweren Dauerfolgen (§ 92 Absatz 3 StGB) vor Gericht Ende März verantworten.

Die Mutter hatte den Fleischwolf an dem besagten Tag benutzt, um Faschiertes zuzubereiten. Nachdem sie das Gerät, das sich am Fußboden im Wohnzimmer befand und an den Stromkreis angeschlossen war,  abgeschaltet hatte, verließ sie kurz den Raum. Eine Bekannte der Frau war zu der Zeit im Wohnzimmer, als die 2-Jährige plötzlich den Fleischwolf wieder einschaltete und hineingriff. Die Bekannte konnte nicht mehr rechtzeitig eingreifen – sie erlitt einen Schock und wurde ohnmächtig, als sie die Szenen mitansah.

Hand nicht mehr zu retten

Die alarmierte Berufsrettung versorgte das schwerverletzte Kind notfallmedizinisch und brachte es samt dem Trichter des Fleischwolfs an der Hand ins Krankenhaus. Dort entfernten Fachkräfte der Berufsfeuerwehr Wien den Trichter. Doch die zermalmte Hand des Mädchens war nicht mehr zu retten und musste amputiert werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, ihre Fürsorgepflicht gröblich vernachlässigt zu haben. Laut Anklage hätte sie den Fleischwolf nicht nur ausschalten, sondern auch vom Strom trennen müssen, bevor sie den Raum verließ. Im Falle einer Verurteilung droht der 28-Jährigen eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die Verhandlung findet am 27. März am Landesgericht Wien statt, wie die Sprecherin des Gerichts, Christina Salzborn, bestätigte.

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