Für die Teilnahme an der Tanzshow wurde jedes Detail genau und schriftlich geregelt.
Die Tanzshow „Let’s Dance“ flimmert nun in der 18. Staffel über die Bildschirme. Jeden Freitag stellen sich Promis und ihre ProfipartnerInnen der knallharten Jury, zeigen, was sie können.
Das sind die Details
Nun wurden in deutschen Medien Details der Verträge enthüllt und die haben es in sich! Alles ist schriftlich festgehalten und genauestens geregelt. Dabei fällt auf: die Klauseln sind schon sehr persönlich und vor allem ungewöhnlich.
- Alles darf gefilmt werden: Wenn Promis sich in gewissen Situationen nicht gefallen, ist das für die Produktion egal. Auch „in physischen oder psychischen Ausnahmesituationen“ darf die Kamera draufhalten.
- Verzicht auf Rechtsschutz: Klagen werden so im Vorfeld schon nichtig.
- Entbindung von der Schweigepflicht: Das ärztliche Personal, das für RTL tätig ist, muss sich nicht an die Schweigepflicht halten. Ein äußerst schwieriger, umstrittener Punkt!
- Die Verschwiegenheitsklausel kann bei Bruch teuer kommen. Im fünfstelligen Bereich soll sich die Vertragsstrafe befinden.
„Let’s Dance“ jeden Freitag um 20:15 Uhr auf RTL und RTL+.