Das Tier musste verdursten und verhungern, weil anscheinend die Falle nicht kontrolliert wurde.
Der Tierschutz Austria hat bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg Anzeige gegen einen unbekannten Jäger wegen des Verdachts auf Tierquälerei erstattet. Hintergrund ist ein tragischer Vorfall in Schletz, bei Asparn an der Zaya, wo ein Hase in einer Lebendfalle qualvoll verendete.
Das tote Tier wurde am 28. Januar von Franz Puchegger, dem Geschäftsführer des “Ökologischen Jagdverband Österreichs”, entdeckt. Laut dem Finder lag der Hase in einer geschlossenen Lebendfalle, aus der er selbst nicht mehr herauskommen kann. Dies deute darauf hin, dass das Tier langsam und qualvoll, ohne Wasser und Nahrung verendete.
Laut einer Aussendung des Tierschutz Austria nahm der Fallensteller damit den “langsamen” Tod des Tieres in Kauf. So eine Lebendfalle müsse laut geltendem Jagdrecht einmal täglich kontrolliert werden. Weil dies aber nicht geschehen sei, hätte der Hase ein qualvolles Ende erleiden müssen. Deshalb liege Tierquälerei nach § 222 StGB vor. Der Tierschutz Austria fordert nun die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, die Identifizierung des verantwortlichen Jägers sowie den Entzug des Jagdscheins.
Der Feldhase in Europa in Bedrängnis
Laut der Aussendung sei der Feldhase in Europa seit Jahrzehnten rückläufig. In Österreich sei jedes zweite Wirbeltier bedroht, und weniger als ein Sechstel der Arten befinde sich in einem guten Erhaltungszustand. Die Fallenjagd gehöre zu der grausamsten Form der Jagd und müsse abgeschafft werden.
Widersprüchliche, mangelhafte Landes-Jagdgesetze würden immer noch für viel Tierleid sorgen. Das von Tierschutz Austria initiierte Volksbegehren trete für eine konsequente Verfolgung von Wildtierkriminalität ein. “Das Quälen von Tieren ist kein Kavaliersdelikt”, so Michaela Lehner von Tierschutz Austria. Beim Tierschutz Austria setze man sich seit Jahren für die Einhaltung und Verschärfung der Jagdgesetze in Österreich ein, deshalb würde eine verstärkte Kontrolle von Jagdfallen und konsequente Sanktionen bei Vergehen gefordert.