Die Kommandantin des Sanitätszentrums Ost soll einem Stabswachtmeister einen Ausbildungslehrgang aus Heeresmitteln bezahlt haben, ohne den Befehl bekommen zu haben.
Um 15.300 Euro, welche sie entgegen dienstlicher Anweisungen verwendet haben soll, ist es am Mittwoch in dem Prozess wegen Amtsmissbrauchs gegen eine Bundesheer-Offizierin am Landesgericht Wien gegangen. Der Staatsanwalt warf der Angeklagten vor, sie habe als Kommandantin des Sanitätszentrums Ost in Wien-Stammersdorf dafür gesorgt, dass ein Stabswachtmeister den Vorbereitungslehrgang “Pflegeexpertise und Pflegepädagogik” an der Donauuniversität Krems aus Heeresmitteln bezahlt bekam.
Die Angeklagte selbst, die auf den Fotos im Gericht weder verbalkt noch verpixelt werden wollte, wies alle Vorwürfe zurück und bekannte sich nicht schuldig. “Die Entscheidung, dass er die Ausbildung macht, ist vor meiner Zeit gefallen”, erklärte sie einem Schöffensenat. Der Mann sei bereits für den ersten Teil des Lehrgangs angemeldet gewesen, als sie 2021 ihren Posten antrat: “Sie haben mir berichtet, dass er die Ausbildung braucht für seinen Arbeitsplatz.”
Als eine Mahnung kam, dass der erste Teil des Kursbeitrags nicht bezahlt wurde, habe sie sich zwar gewundert, weshalb das noch nicht passiert sei, habe aber nach Prüfung mündlich angeordnet, die 4.100 Euro zu bezahlen: “Wir hatten das Geld. Geld, das uns vom Ministerium zugewiesen ist und mit dem wir haushalten dürfen. Ich habe entschieden. Das Geld verfällt sonst.”
Zu diesem Zeitpunkt lag laut Anklage allerdings noch keine Entscheidung des Verteidigungsministeriums hinsichtlich der Kostenübernahme vor. Eine solche wurde dann am 2. Dezember 2021 getroffen. Die dienstliche Teilnahme des Stabswachtmeisters am Vorbereitungslehrgang wurde nicht genehmigt und explizit festgehalten, dem Heer dürften bei einem allfälligen “privaten Besuch” keine Kosten entstehen. Dessen ungeachtet soll die Angeklagte dafür gesorgt haben, dass auch die restlichen 11.200 bezahlt wurden.
Dazu hielt die Offizierin fest, sie sei über die genauen Vorgänge nicht eingeweiht gewesen und im Unklaren gelassen worden. Sie habe eine Prüfung angeordnet und einen Major gebeten, ein Schreiben aufzusetzen. Nachdem sie davon ausgegangen sei, dass alles rechtens war, “habe ich die Teilnahme genehmigt”.
Besagter Major widersprach im Zeugenstand der Angeklagten dann allerdings massiv. Zu deren Behauptung, sie sei nicht über mögliche Probleme mit dem Kostenbeitrag für die Ausbildung des Stabswachtmeisters informiert worden, stellte der Zeuge fest: “Das ist eine Lüge.” “Passen Sie auf, was Sie sagen!”, warnte ihn darauf Verteidiger Martin Riedl. “Brauche ich nicht. Ich habe Zeugen. Sieben Leute, die in der Stabsbesprechung gewesen sind”, erwiderte der Major. Er habe die Kommandantin “in mindestens drei Gesprächen” darauf hingewiesen, “dass das nicht rechtens ist. Uns im Stab war allen bewusst, dass das negativ ausgehen kann. Sie hat gesagt, das ist ihr egal und es (gemeint: das Geld, Anm.) soll freigegeben werden.”
Frauen in höheren Positionen
Die Angeklagte habe mehrfach “nicht entsprechend von Normen” entschieden, behauptete der Zeuge weiter: “Das ist nicht das erste Mal, dass wir mit solchen Themen beschäftigt sind.” Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, wie sich die Zusammenarbeit mit der Angeklagten – diese ist nicht vom Dienst suspendiert und übt nach wie vor ihre Tätigkeit am Sanitätszentrum Ost aus – denn gestalte, bemerkte der Major: “Wir haben grundsätzlich keine Zusammenarbeit. Nie gehabt.” Es sei “kein Vertrauen da, keine Kommunikation. Sie ist oft sehr beratungsresistent”, bemerkte der Major auf dem Zeugenstuhl, während die Kommandantin mit versteinerter Miene in einem Abstand von eineinhalb Metern auf der Anklagebank saß und seinen Ausführungen folgte. Und abschließend fügte er dann noch hinzu: “Die Zusammenarbeit und das Vertrauen im Stab ist ihr gegenüber gleich null.”
“Wie kommen Sie mit Frauen aus?”, wollte darauf eine Schöffin wissen. Denn die Angeklagte hatte zuvor in ihrer Einvernahme erklärt, der Major sei “grundsätzlich der Meinung”, Frauen hätten “in höheren Positionen nichts verloren” und halte sie “als Kommandantin für völlig ungeeignet”. Sie habe ihn deshalb auch schon “disziplinär geahndet” und zwei bis drei Mal schriftlich abgemahnt, hatte die Angeklagte berichtet.
Sein Verhältnis zu Frauen sei “gut”, antwortete der Major der Schöffin. Er habe beruflich mit 30 Frauen zu tun, mit einer Ausnahme gebe es “da keine Schwierigkeiten”. Die Verhandlung wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt.