Der Konkurs von Kika/Leiner trifft auch viele Kunden der Möbelkette. Das müssen Betroffene nun beachten. 

Seit der Insolvenz von Kika/Leiner Mitte November können Gutscheine nicht mehr eingelöst werden. Laut Masseverwalter Volker Leitner gibt es “eine große Anzahl” an geschädigten Kunden, deren Anzahlung, etwa für eine Küche, aufgrund von Insolvenzbestimmungen nicht rücküberwiesen werden dürfen. Es gebe “viele Härtefälle”. “Leider sieht das Insolvenzrecht dafür keine Ausnahmen oder Spielräume vor”, so Leitner.

Der Kika/Leiner-Insolvenzverwalter prüft derzeit noch, welche Kundenaufträge entsprechend den insolvenzrechtlichen Bestimmungen erfüllt werden dürfen. Diese Prüfung soll Ende dieser Woche “zum großen Teil” abgeschlossen sein. Für einen Teil der Anzahlungen bestehe “aufgrund ordnungsgemäß abgeschlossener Anzahlungsgarantien ein Aussonderungsrecht”, erklärte Leitner am Mittwoch in einer Stellungnahme. Wie viele Gutscheine noch nicht eingelöst wurden und die Höhe der gesamten Kunden-Anzahlungen bezifferte die Möbelkette bisher nicht.

Video zum Thema:
Kika/Leiner-Pleite: Was betroffene jetzt tun müssen | Maximilian Eder

Gutscheine und Anzahlungen

Die Möbel-Anzahlungen basieren auf einem Kaufvertrag. Der Masseverwalter könnte in die vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Verträge eintreten und die Kunden würden die bestellte Ware dann bei Zahlung der kompletten Rechnung auch von Kika/Leiner geliefert bekommen. “Es wird in vielen Fällen wohl dazu kommen, dass der Insolvenzverwalter nicht in diese Verträge eintritt und dann sind die geleisteten Anzahlungen in aller Regel leider nur als Insolvenzforderungen anzumelden im Insolvenzverfahren”, sagte Maximilian Eder vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Donnerstag im Ö1-“Morgenjournal” des ORF-Radio.

Bei Gutscheinen können betroffene Kunden den Gutscheinwert als Forderung beim Landesgericht St. Pölten als zuständigem Insolvenzgericht anmelden. Die Anmeldung kostet 25 Euro. Wie viel Gutscheinbesitzer zurückbekommen, hängt vom Ausgang der Abwicklung ab. Die Quote beträgt bei einem Konkurs meist nur einen geringen Prozentsatz des Gutscheinwerts.

Die für den 21. Februar 2025 vorgesehene Kika/Leiner-Sanierungsplantagsatzung wurde aufgrund der Umwandlung in ein Konkursverfahren abgesagt. Stattdessen wurde die ursprünglich für den 17. Jänner 2025 vorgesehene allgemeine Prüfungstagsatzung auf diesen Termin verlegt. “Bei der allgemeinen Prüfungstagsatzung werden die zeitgerecht angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft”, so Gläubigerschützer Stephan Mazal von Creditreform. Zwar bleibe die Forderungsanmeldungsfrist für die Gläubiger mit 10. Jänner 2025 gleich, doch habe der Masseverwalter mehr Zeit, die Anmeldungen zu prüfen. “Aufgrund der zu erwartenden großen Zahl an Forderungsanmeldungen wird der Masseverwalter diese Zeit auch brauchen”, sagte Mazal.

Schadenersatzforderungen 

Zusätzlich zu den Dienstnehmeransprüchen rechnet der Gläubigerschützer für das Kika/Leiner-Konkursverfahren mit weiteren zahlreichen Anmeldungen von Anzahlungsgläubigern und mit Schadenersatzforderungen. Für den Fall des Scheiterns der Sanierung hatte die Möbelkette die Verbindlichkeiten (Passiva) bereits im Insolvenzantrag Mitte November mit 139 Mio Euro angegeben.

Nach dem Waren-Abverkauf bei Kika/Leiner wird der Insolvenzverwalter die verbliebenen 17 Standorte möglicherweise im Jänner oder Februar schließen. 1.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Möbelkette verlieren dann ihren Job. Mitbewerber XXXLutz will einen Teil der Betroffenen übernehmen. Der Welser Möbelriese hatte zuletzt 400 offene Jobs in Verkauf, Verwaltung und Logistik. “Unsere Türen stehen offen”, sagte XXXLutz-Manager Thomas Saliger Mitte November zur APA. Unter anderem auch die Österreichische Post, Ikea und McDonald’s haben Kika/Leiner-Beschäftigte Jobs in Aussicht gestellt.

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