Geplant waren 22.000 Masthühner pro Jahr – jetzt ist Schluss: Der Verfassungsgerichtshof hat die Umwidmung in Obsteig für unzulässig erklärt. Der Bau des Geflügelhofs ist damit endgültig gestoppt. 

Der Verfassungsgerichtshof hat dem umstrittenen Geflügelmastbetrieb in Obsteig (Bezirk Imst) eine klare Absage erteilt. Die Umwidmung des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet war laut Höchstgericht gesetzeswidrig. Damit ist das Projekt – trotz begonnenem Bau – gestoppt. Die Entscheidung muss nun veröffentlicht werden.

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